Moldawien

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Leo2
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Moldawien

Beitrag von Leo2 »

Maulkorb: Bischof bestraft wegen Homo-Kritik

Moldawien. Der orthodoxe Bischof Markel von Balti ist wegen Homo-Kritik verurteilt worden. Markel forderte, Homosexuelle nicht in Gaststätten und medizinischen Einrichtungen arbeiten zu lassen, da – Zitat: 92 Prozent von ihnen HIV infiziert seien. Eine von der amerikanischen Botschaft organisierte Homosexuellen-Organisation, die praktisch keine einheimischen Mitglieder aufweist, brachte den tapferen Bischof wegen seiner freien Meinungsäußerung vor Gericht. Dort wurde er zu einem Bußgeld von etwa drei Monatslöhnen und zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt.

http://de.gloria.tv/?media=623263

die angeblich freie Meinungsäußerung die es lt. den westlichen Verfassungen gibt, ist eine "Verarschung" der Bürger.
Wer wirklich seine Meinung frei äußert bekommt Probleme.

:(
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Priester Alexej
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Re: Moldawien

Beitrag von Priester Alexej »

Das Urteil bezieht sich aber bestimmt nicht auf Homo-Kritik als solche, sondern auf die Behauptung, dass 92 Prozent von Homosexuellen HIV infiziert seien. Und wenn jemand so etwas gegenüber lebendigen Menschen behauptet, aber keine Fakten ausweisen kann, gilt das nun mal als Verleumdung und ist strafbar.
Apostolischer Kanon 39 (32): Priester und Diakonen sollen ohne Wissen und Willen des Bischofs Nichts thun: denn dieser ist's, welchem das Volk des Herrn anvertraut worden, und von welchem Rechenschaft über ihre Seelen gefordert werden wird.
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Stephanie
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Re: Moldawien

Beitrag von Stephanie »

Abgesehen davon ist die Vorstellung Menschengruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung per se Berufsverbote zu erteilen, diskriminierend und menschenverachtend und verstößt daher ebenfalls gegen das Gesetz.
stephan
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Re: Moldawien

Beitrag von stephan »

Nicht dass du mich falsch verstehst, aber du meinst sicher "unser Gesetz" und "unser Menschenrecht". Das muss sich bekanntlich ja nicht mit dem anderer Länder decken.

Bist du hier in D allerdings (aktiver) Profi-Fussballer und outest dich, bist du auch erledigt. Da kann dich die Presse feiern wie sie will.
Und dieses Verlogene geht mir auf den Keks: der "Westen" hält das anderen Ländern ja so gerne vor. Aber das Selbstverständliche ist nicht selbstverständlich, wenn man es dauernd erwähnen und "feiern" muss (und dann diese geheuchelte Toleranz aber selbst im persönlichen Alltag nicht "lebt").
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Stephanie
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Re: Moldawien

Beitrag von Stephanie »

Öh, sorry, hatte überlesen, dass von Moldawien die Rede war. Dort kenne ich die Gesetzeslage natürlich nicht. Ich bezog mich mehr auf die polemische Äußerung des Users, der sich über "die angeblich freie Meinungsäußerung" echauffiert.
Deshalb hier mal eine kleine Anmerkung und Aufklärung hierzu, da es hierzu offenbar grundlegende Missverständnisse gibt, die mich langsam echt nerven:
Die freie Meinungsäußerung der dt. Verfassung (Art.5 des GG) gilt nicht bedingungslos und galt auch noch nie bedingungslos!

Art.5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Also noch einmal langsam und deutlich: Meinungsfreiheit gilt, solange man damit nicht gegen die Gesetze verstößt. Hiermit ist insbesondere gemeint, dass man die Grundrechte nicht angreifen darf. In dem Moment, in dem ich einem anderen Menschen die Grundrechte zu verwehren gedenke, gilt für mich nicht mehr das Recht auf freie Meinungsäußerung. Andernfalls könnte ja irgendein Psychopath verbreiten, dass irgendeine Menschengruppe kein Recht auf Leben hätte oder ähnliche Verwerfungen und sich dabei auf sein angebliches Recht auf Meinungsäußerung berufen.
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Priester Alexej
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Re: Moldawien

Beitrag von Priester Alexej »

Es geht in dem Gesetz übrigens nichts um Meinungsfreiheit (also die Freiheit, einer beliebigen Meinung zu sein), sondern um freie Meinungsäußerung...
Apostolischer Kanon 39 (32): Priester und Diakonen sollen ohne Wissen und Willen des Bischofs Nichts thun: denn dieser ist's, welchem das Volk des Herrn anvertraut worden, und von welchem Rechenschaft über ihre Seelen gefordert werden wird.
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Stephanie
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Re: Moldawien

Beitrag von Stephanie »

Lieber Vater Alexej, Meinungsfreiheit und Recht auf freie Meinungsäußerung ist gesetzlich das gleiche. Gemeint ist die Gewährleistung, dass jeder ein Recht hat, seine Meinung frei zu äußern (mündlich, schriftlich etc.). Dieses Recht ist aber durch die Verfassung dahingehend eingeschränkt, dass man nicht gegen die Grundrechte verstoßen darf. Das entspricht der Tradition des abendländischen Freiheitsbegriffes. Freiheit heißt nicht Anarchie. Sehr verkürzt hat der Volksmund daraus gemacht: "Meine Freiheit endet da, wo die Freiheit meines Nächsten beginnt".
Was ich in meinen persönlichen 4 Wänden äußere, unterliegt natürlich keiner Kontrolle. Sobald ich mich jedoch in einem öffentlichen Amt/einer öffentlichen Funktion äußere, meine Meinung in einem Verein, in öffentlichen Medien, Flugblättern etc. verbreite, wird darauf selbstverständlich geachtet.
Wenn ich also die Ansicht vertrete, dass rothaarige Menschen mit der Nasenlänge von 3,5 cm kein Recht darauf haben, die Berufe xy auszuüben oder ins Schwimmbad zu gehen oder vielleicht überhaupt generell nicht leben dürfen, so verstoße ich gegen das Grundgesetz (Grundrechte=Art.1-19 des GG). (Sogar gegen mehrere Artikel.)
Der oben aufgeführte Fall wäre in Deutschland gesetzteswidrig. Abgesehen davon müssen ohnehin alle Menschen, die in der Gastronomie (und soweit ich weiß, auch im medizinischen Bereich) arbeiten, einen HIV Test machen.

Hier noch einmal präzisiert:
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 ), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
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Priester Alexej
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Re: Moldawien

Beitrag von Priester Alexej »

Liebe Stephaine, ich verstehe das Ganze, nur bin ich halt der Ansicht, dass Meinungsfreiheit und Recht auf freie Meinungsäußerung zwei verschiedene Begriffe sind. Und in den Gesetzbüchern taucht der Begriff "Meinungsfreiheit" nicht auf (zumindest habe ich das noch nicht angetroffen).

Den Vorschlag des Bischofs Markel über die Disqualifizierung von Homosexuellen aus bestimmten Berufen unterstütze ich keines Wegs. Für uns in Deutschland hat das Thema aber auch Bedeutung. Wenn ich z.B. gemäß der Göttlichen Offenbarung sage, das Homosexualität eine (geistliche) Krankheit ist, verletze ich dadurch nicht die Freiheit von Homosexuellen? Ich kenne z.B. einen brisanten Fall. Eltern haben ihrem Kind (zuhause) erklärt, dass Homosexualität eine Krankheit ist. Das Kind erzählte das in der Schule, und kurze Zeit später kam das Jugendamt zu einem Gespräch mit den Eltern.
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Stephanie
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Re: Moldawien

Beitrag von Stephanie »

Ah okay, danke für das Beispiel, jetzt verstehe ich, um was es geht. (Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind durch diesen Artikel beide abgedeckt, aber das nur nebenbei)

Grundsätzlich haben die Eltern das Recht auf die Erziehung ihrer Kinder, nicht nur äußerlich (d.h. dass es tatsächlich primär die Aufgabe der Eltern, nicht des Staates oder einer anderen Institution ist) sondern auch innerlich (d.h. bezogen auf die Werte). Und ich habe natürlich das Recht auf eine eigene unabhängige Meinung. Selbstverständlich habe ich (als Privatperson) das Recht gegen Emanzipation zu sein oder das Recht Homosexualität als geistliche Krankheit (vermutlich liegt hier schon das Verständigungsproblem: nämlich die Bezeichnung als Krankheit, dazu gleich mehr) anzusehen. Problematisch wäre es dann, wenn ich daraus ableite, dass ich das Recht hätte, deshalb jemanden nicht anzustellen, in der Schule nicht neben ihm sitzen oder mit ihm zusammenarbeiten zu wollen oder, dass diese "Form der Krankheit" einer besonderen Behandlung im Sinne von medizinischer Behandlung, Bestrafung usw. zur Folge haben müsse.

Der beschriebene Fall hat eigentlich mehrere problematische Punkte. Zum einen war keiner von uns dabei und weiß, was das Kind denn nun ganz genau gesagt und in welchem Zusammenhang. Zum anderen versteht der Durchschnittsbürger und sicherlich auch einige Juristen unter dem Problem geistliche Krankheit etwas ganz anderes als gemeint war, es wäre daher sinnvoller gewesen bei dem Begriff Sünde zu bleiben. Das hätte auch keine Begeisterungsstürme hervorgerufen, die meisten verstehen sicherlich ebenfalls nicht, was eigentlich genau damit gemeint ist, aber es wäre juristisch weniger heikel.
Bei dem Begriff "Geistliche Krankheit" schwingt für nicht-orthodoxe und nicht-gläubige Deutsche ein breites Spektrum von höchst negativen Bedeutungen und Folgen mit. D.h. eine Verunglimpfung zu einer Geisteskrankheit mit entsprechenden Folgen, wie medizinische Behandlung, Wegsperren usw. Da kommt zum einen der unterschiedliche Sündenbegriff zwischen West und Ost zum Tragen, zum anderen das Nichtverstehen von religiösen Begrifflichkeiten und ihre Bedeutung in einer postchristlichen Welt.
Wenn man hingegen ruhig und sachlich äußert: Wir akzeptieren ausgelebte (!) Homosexualität nicht als Lebensform, weil dies für uns Sünde ist, ebenso wie bspw. unehelicher Verkehr, dann kann niemand dagegen intervenieren. (Das gelingt ja auch den Muslimen und rechtlich wird kein Unterschied zwischen Glaubensgemeinschaften gemacht, es kommt nur auf das WIE der Begründung und Formulierung an.) Ich nehme also an, dass da einiges in der Kommunikation schief gelaufen ist.

Konkrete Möglichkeiten der Eltern, insbesondere wenn sie durch das Auftauchen des Amtes verunsichert sind: Kontakt zu einem guten Anwalt aufnehmen. Auch Mitarbeiter von Behörden müssen gelegentlich in ihre Schranken verwiesen werden. Aber wie gesagt, meist liegt dem Ganzen eine verunglückte Kommunikationssituation zu Grunde.
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