Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

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Nassos
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Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Liebe Forer,

es gab einen höchst interessanten Artikel auf oodegr.com,der sich mit der Frage der Stellung der orthodoxen Kirche im Osmanischen Reich beschäftigte.

Dieser Artikel versteht sich als Antwort auf den Vorwurf, dass die Kirche privilegiert gewesen ist und sogar mit den Machthabern unter einer Decke steckte, bzw. dass sie davon finanziell profitierte.

Der Artikel auf ooegr.com ist eine Wiedergabe des Artikels von Vassilis Bakouros in der griechischen Zeitschrift Trito Mati (Das dritte Auge), März 2005.

Die Übersetzung war nicht einfach und gewiss muss man sich hier mehr anstrengen, aber ich denke, dass die Beschreibung der Zustände damals sehr interessant und aufschlussreich sind.

Nassos
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Die Griechen im Osmanischen Reich

Die autonome Gemeinschaft als Basis für die wesentliche menschliche Freiheit und die Rolle der Kirche. Warum der Westen Individuen hervorbrachte, während der Osten Personen hervorbrachte

Seit dem letzten Jahrhundert bildet das Gemeindesystem im Osmanischen Reich Gegenstand der inländischen (griechischen) wie auch der internationalen wissenschaftlichen Forschung. Die Stellen, an denen Übereinstimmung unter den Forschern herrscht, können wie folgt zusammengefasst werden:

1. Die Gemeinden im Osmanischen Reich setzen das byzantinische „Chorion“, zumindest was die Struktur angeht, fort. Das Chorion ist die kleinste Verwaltungseinheit des byzantinischen Staatswesens.

2. Die Eigenschaft der Gemeinden und des Chorion war nicht ethnologischer sondern religiöser Natur, d.h. in diesen Verwaltungseinheiten waren die Gläubigen vielfältiger ethnologischer Herkunft vereint.

3. Offizielle Sprache der juristischen Protokolldokumente [der Gemeinden] sowohl in Byzanz wie auch im Osmanischen Reich war die griechische Sprache. Diese Tatsache weist darauf hin, dass weitestgehend die Tradition der Gemeinde bzw. des Dorfwesens griechisch oder zumindest auch griechisch war.

4. Trotz der religiösen Grundlage der Teilung des Staatssystems, waren die Gemeinden selber nicht theokratischer Natur, und das, weil die geistlichen Mitglieder (Klerus) im Vergleich zu den weltlichen (Laien) keine Mehrheit bildeten, weder was Stimmrechte angeht, noch nach der Anzahl, und auch nicht in der Stimmengewichtung.
Nassos
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Die Gemeinde im Osmanischen Reich

Die Mehrheit der Wissenschaftler sieht im Chorion (der kleinsten Verwaltungseinheit im byzantinischen Staatssystem, Dorf) ein geschichtliches Überleben des antiken „demos“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Demos), wie er in den multinationalen Kaiserreichen, die seit den Eroberungen Alexanders des Großen und hernach erhalten blieb. Ein jedoch bedeutsamer Nachteil dieser Annäherung ist die Tatsache, dass die ersten Zeugnisse über die byzantinischen Choria nicht aus dem Raum des metropolitischen Griechenlands kommen, sondern aus Kleinasien, wo die demokratische Asty (Stadt) (siehe unter Polis: http://de.wikipedia.org/wiki/Polis) keine große geschichtliche Tradition hatte.

Hauptsächlich betonen die westlichen Wissenschaftler in den praktischen Methoden der Gemeinde die Anerkennung der Struktur des römischen Senats.
Diejenigen, die den Wesenszusammenhang zwischen dem byzantinischen Chorion und den ersten christlichen Gemeinden, die sich in die bekannten Enorien entwickelten, (Kirchengemeinde in der heutigen Form, wir kommen im Laufe des Textes noch auf die Unterschiede zu sprechen) betonen, heben die religiöse Struktur des Chorion hervor, aber in diesem Fall werden die Erinnerungen an die griechische und römische Antike (also das an sich antike Element) dadurch nicht ungültig.

Während der Türkenherrschaft erscheint die Organisation der Gemeinde vital, mit ihrem religiösen und multinationalen (um genau zu sein, mit ökumenisch-griechischem) Charakter. Der bedeutende Unterschied basiert auf der Tatsache, dass es zuvor der grundlegende Verwaltungskern des offiziellen Staates bildete, um sich nun in einen Verwaltungskern der Kirche selbst zu wandeln. Die Kirche wiederum bildet die einzig anerkannte politische Form der nichtmuslimischen Bevölkerungen innerhalb des Osmanischen Reichs.
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich und die Bedeutung ihrer „Privilegien“

Einleitend wird das vorgestellt, über das sich die Wissenschaftler – mit geringem Widerspruch – einig sind:
Jenes Phänomen, das wir generell als privilegierte Stellung der Kirche im Osmanischen Reich nennen, ist eine unwissentliche Verdrehung der Wahrheit. Die muslimische Gesetzgebung (Scharia) erkennt die Existenz „juristischer Personen“ (Organisationen oder Institutionen), wie die Kirche oder den Klerus NICHT an. Wir können nur über die Stellung der kirchlichen Personen im osmanischen Herrschaftsbereich sprechen, genaugenommen der orthodoxen, über die Stellung der Bischöfe als religiöse Führer.

Jeder Kleriker, der zum Bischof gewählt wurde, erhielt ein Ernennungsberât (Berât: Erlass des Sultans), in dem seine Rechte und Pflichten verzeichnet waren. Das Berât war persönlich, namentlich und bildete auf rechtlichem Niveau keinerlei verbindliches Dokument für die Nachfolger, und hatte auch nicht unbedingt eine Entprechung zu dem der Vorgänger.

Tatsächlich hat Mohammed II der Eroberer keine unbestimmten „Privilegien“ vergeben, sondern persönlich an Scholarios als Patriarch (aus den o.e. Gründen), und natürlich nicht weil er die Macht des erzpriesterlichen Amtes anerkannte, sondern weil Scholarios „millet bashis“ (Ethnarch/Genarch) war, also religiöser - und somit auf die Scharia basierend - auch politischer Anführer einer ununterscheidbar ethnologischen Gemeinde.

Jedes Mitglied der Gemeinde „genoss“ diese „Privilegien“ durch ihren Ethnarchen und nicht eigenständig, denn christliche Bürger innerhalb eines muslimischen Staates erkannte der Koran nicht an. Die gegenseitige Abhängigkeit zwischen der Kirche und dem Glauben der christlichen Untertanen des Reiches war fast absolut. Fast, weil im Laufe der Zeit sich eine Kaste christlicher Würdenträger des osmanischen Kalifates mit relativer Unabhängigkeit herausbildete: die Phanarioten.

Die „Privilegien“ waren mitnichten rechtliche Validitäten, die aus politischer Besonnenheit oder der gütigen Voreinstellung der jeweiligen Sultane hervorgingen. Auf institutioneller Ebene waren sie Einschränkungen mit geringschätzender Eigenschaft. In der muslimischen Ethik schränkte man eine Bevölkerungsgruppe ein und überließ sie dem „bedauernswerten Schicksal des Ungläubigen“ - ein nicht beneidenswertes Recht auf Leben!

Im Verlauf der Zeit und dem schrittweise Verfall des Osmanischen Reiches, fing man an diese Einschränkungen wortwörtlich als „Privileg“ aufzufassen, da sie der christlichen Bevölkerung eine geschichtliche Geschwindigkeit sicherte, unterschiedlich zu der ständig fallenden der Muslime. Diese rechtlichen Validitäten betrafen natürlich nicht nur die Christen sondern alle „djimi“, also den Völkern der Bibel, wie zum Beispiel die Juden.

Es geht wohl deutlich hervor, dass diese Validitäten überhaupt nicht mit den Erleichterungen oder Bezügen des westlichen Klerus im feudalen Europa zu vergleichen sind. Dort bildete der Klerus eine privilegierte Kaste, die eine Stellung des Vorrechts nach dem Willen des Monarchen oder Feudarchen hatte, nicht aber das Volk. Im osmanischen Osten ging der Vortritt des Klerus aus der Wesensart der muslimischen Theokratie hervor und hatte eben wegen des Volkes eine Bedeutung. Folglich konnte aus einem vom Volk abgelehnten Kleriker des Westens durchaus ein politischer oder gesellschaftlicher Tyrann werden, im Osten jedoch verkam er zum unwichtigen Kuttenträger in einem Kloster.
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Kirche und Gemeinde

Die Existenz von Gemeinden in den Provinzen wie auch im Zentrum des Osmanischen Reiches setzte die Existenz eines Tempels als Beweismittel der völkischen Anerkennung der christlichen Eigenschaft durch Teilnahme an der Anbetung voraus. D.h. das Volk musste in die Kirche gehen, um die Existenz einer Gemeinde zu belegen, es war also eine engagierte Präsenz nötig. Ohne Tempel und ohne Priester wurden die Christen dieser Gegend entweder islamisiert oder mussten wegziehen, um eine Gemeinde zu bilden.

Aber auch die Kirche sah keine Verwaltungsstellen ohne vorhergehende schriftliche Äußerung der Christen einer Gegend vor. Es war sogar unmöglich ohne das Einverständnis der Herde aus einem Bistum eine Metropolie oder ein Erzbistum zu machen.

Diese enge gegenseitige Abhängigkeit ergab sich zwingend, da der Klerus vom Volk besoldet wurde und das Volk das Recht auf nationale und soziale Unterscheidung von den Muslimen erhalten konnte, eben weil sie dem kirchlichen System angehörten.

Es ist sicher, dass die Kirche niemals in der Lage war oder auch nur daran dachte eine griechische nationale Propaganda zu schaffen. Nicht nur weil der Phyletismus ihren Kanones widerspricht, sondern hauptsächlich weil der soziale Stereotyp anders war und die nationale Ideologie dem Osten als bürgerliche Denkweise unbekannt war. Die Völker lebten noch nicht in vorstädtischen Sozialgebilden. Also konnte sich das Patriarchat weder für noch gegen die Griechen (oder einer anderen Nation) stellen, da es bis fast ins 18. Jahrhundert den begrifflichen Inhalt des Terms „Ethnos“ (Volk) nicht phyletisch aufgefasst hatte.
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Die Kirche und die griechische Bildung

Aus den o.g. Klarstellungen geht hervor, dass die Kirche unter gegebenen historischen Umständen zu keiner Zeit Gestalter eines Bildungssystems mit nationaler Ausrichtung sein konnte. Sie gab natürlich den Schwerpunkt der Bildung vor - und dieser war rein ekklesiastisch.

Dieser Schwerpunkt bedeutete in dem speziellen historischen Fall streng klassisistisch und gleichzeitig theoretisch. Der Übergang von der ekklesiastischen zur altgriechischen Erziehung, die manchen evtl. widersprüchlich erscheint, war für die Griechen des Osmanischen Reiches selbstverständlich. Aus Konservatismus reproduzieren die Griechen das zusammengesetzte Modell aus Altertum und dem Christentum Byzanz‘ unverändert und nicht etwa eine Unterscheidung zwischen den beiden (im Sinne der Renaissance und dann der Aufklärung).

Die altgriechischen Texte wurden ohne Unterlass studiert und bildeten die Grundlage der Bildung von höheren Schulen. Sicherlich war die Annäherung hauptsächlich formalistisch und nicht historisch-philologisch. Der Schwerpunkt war auf die komplette Erlernung des Altgriechischen als Sprache gelegt und nicht auf die ideologische Vertiefung. Und doch war diese Beharrlichkeit des Lernens von sich selber aus errettend, weil sie das Griechische als offizielle Sprache anderer orthodoxer Völker prädestinierte und gleichzeitig ausreichende Voraussetzungen dafür schuf, dass das altgriechische Wort (Logos) weiterhin lebendig und die Muster, die es beschreibt, beständig – wenn auch unwirksam – bleiben konnten.

Die formalistische Annäherung bedeutet natürlich nicht, dass die Gelehrten während der Türkenherrschaft nicht philosophierten. Im Gegenteil, es handelte sich hierbei um heftige Scholastiker, einseitig dem Aristoteles gewidmet, den sie aus diesem Grund ohne kritischen Sinn reproduzierten.

Wer philosophiert heutzutage in Griechenland und quakt nicht die westlichen philosophischen Ideen nach? Welche Philosophen in Griechenland begegnen heute Aristoteles und Platon kritisch? Welche Philosophen reproduzieren heutzutage den altgriechischen Logos? Wer ist der strahlende philosophische Stern des heutigen Griechenlands, der sich der „Düsternis“ der Türkenherrschaft gegenüberstellt?


In einem Zeitalter hellenischen und auch globalen philosophischen Verfalls kann daher die Epoche der Türkenherrschaft – auf philosophischer Ebene – nicht gerade als dunkel bezeichnet werden.
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Die Kirche und der osmanische Staat

Der theokratische Wesenszug des Osmanischen Staates machte aus seinen nichtmuslimischen Untertanen sozial abhängige Mitglieder, die vor dem Sultan als Religionsgruppe erschienen (galten). Da sie aber mit religiösen Kriterien bemessen wurden, erfolgte ihre politische Vertretung durch ihre religiösen Institutionen. Um es genau zu sagen, durch die Personen, die sie als ihre religiösen Anführer wählten.

In der Struktur der religiösen Gemeinden hatte das Kalifat nichts zu sagen. Nicht weil es pluralistisch war, sondern weil es in herablassender Form die Einmischung mit den Nichtmuslimen abwertend als „ethisch-geistliche Verunreinigung“ betrachtete. Das Sultanat bediente sich eben dieser Anführer, damit diese mit ihrer Geltung und Möglichkeiten politische, verwaltungstechnische und andere Entscheidungen durchsetzten.

Doch da die juristische Geltung des Staates sich auf den Koran gründete und sein Deuter der unfehlbare Monarch (als Kalif) war, war alles was oben erwähnt ist praktisch unwirksam: es herrschte die persönliche Willkür bzw. Überschreitung und Interventionen des Palastes in die christliche Institutionen.

Unter diesen Voraussetzungen und innerhalb dieses Rahmens wurde die Kirche berufen mitzuwirken, hauptsächlich nach dem Fall Konstantinopels. Die Kirche musste sich also wandeln, um zu überleben.

Da sie selber nie eine hemmende Struktur gewesen war, hatte sie keine Mechanismen der Zwangsauferlegung entwickelt. Ihre hauptsächliche Waffe, die Exkommunikation, hatte geistliche und ethische Bedeutung aber keine praktische. Mit der Zeit jedoch, abgesehen natürlich von der erweiterten Anwendung dieses Mittels, die zweifellos antikanonisch erfolgte, erhielt die Kirche auch Gefängnisse und Wärter und Personal zur Steuereintreibung usw.

Die Frage für den historischen (kritischen) Verstand, welcher die historischen Gegebenheiten unparteiisch beurteilt, ist: welches könnte eine alternative Lösung hierzu gewesen sein? Hätte in einem Regime wie es das Kalifat war, das aus der Sicht fundamentaler humanistischer Werte der griechisch-römischen Welt absolut außer Recht steht, die Kirche etwas lobenswertes gemacht, wenn sie ihren rein geistlichen Charakter aufrechterhalten hätte und ihre Gläubigen der staatlichen Willkür ausgeliefert hätte? Wenn die Verbrechen der Christen nicht von kirchlichen Gerichten verurteilt worden wären, sondern durch die Scharia, würde sie dann den Christen Gerechtigkeit und Schutz bieten können? Wenn der Einzug von Steuern den türkischen Steuereintreibern überlassen worden wäre, wäre diese umgänglicher und weniger tyrannisch? Es sei angemerkt, dass Kleinasien betreffend, überall dort, wo die Eintreibung so stattfand, tatsächlich die schrecklichsten Zwangsislamisierungen stattfanden.

Unzweifelhaft gab es hauptsächlich zu Beginn der Türkenherrschaft in einem Klima der allgemeinen Aufwühlung, Verzweiflung, Verlustschmerzes, usw. höchstwahrscheinlich Kirchenmechanismen, die ausgehöhlt wurden. Dennoch hat die historiographische Forschung auf politischer Ebene konkret den Beitrag der Kirche beschrieben. Schauen wir ihn uns genauer an.

Α) In der staatlichen Finsternis eines absolutistischen Regimes, wie es das Kalifat war, haben die Gemeinden als Kirchensystem den demokratischen Charakter der altgriechischen Astys (Stadt) und des römischen Senats erhalten, so dass all ihre Mitglieder an öffentlichen Angelegenheiten mitwirkten.
Trotz der großen Vielfalt von Festlegungen pro Gegend, gab man institutionell allen, die an Christus glaubten, das Recht des Wählens wie auch des Gewähltwerdens - auch jenen, die kein Grundbesitz hatten. Und das wurde festgelegt in Zeiten, in denen ein allumfassendes Wahlrecht in keinem einzigen europäischen Land existierte!

So wie vor Gott alle Gläubigen gleich sind, setzt die Kirche auch das Recht der gemeinschaftlichen Gleichsetzung für alle Gläubigen fest, die wegen ihrer religiösen Verschiedenartigkeit von den Muslimen in den christlichen Gemeinden mitwirken. Sicherlich hatte die Struktur der Gemeinden auch theokratische Elemente, aber weil der kirchliche Prototyp (orthodoxes Synodalsystem) demokratisch war, erzeugten diese Elemente keinen Absolutismus, sondern Mitwirkung.

Β) Der wichtigste Teil der „Privilegien“ die durch die Kirche (im wesentlichen durch die damaligen Prälaten) gesichert wurden, war die Anerkennung des Kirchenrechts in der Organisation des Familienlebens. Dieses Recht, ausgedrückt in der griechischen Sprache, war eine Verbindung aus ortsweisem Gewohnheitsrecht und der römischen Tradition Byzanz‘.

Weil dieses Recht logokratisch aber nicht heteronom war, d.h. es entsprang aus einer rationalistischen Deutung der zwischenmenschlichen Beziehungen und nicht aus der Anerkennung einer Macht irgendwelcher heiliger Texte (Koran), konnte es die Technik der Rhetorik als Technik des Rechtsanspruchs vor Laiengerichten (und nicht vor kirchlichen) komplett erhalten. Vorsitzender der Gerichte war natürlich der örtliche Metropolit, als Berufungsgericht wirkte die Heilige Synode des Patriarchats, aber die erhaltenen Beschlüsse weisen auf, dass die Angeklagten ihr Recht auf Basis der Überzeugung beanspruchten, während die Gesetze nach denen sie be- und verurteilt wurden, als weltlich-laienmäßig aufgefasst wurden, trotz der Tatsache, dass sie kirchlich vertreten wurden.

So wurde die Aushöhlung des gemeinschaftlichen Netzes durch das Eindringen des muslimischen Rechts vor allem in die Institution und Organisation der griechischen Familie verhindert, und hauptsächlich die Verwicklung der Muslime in Sachen des Verlobens und der Ehe (als Richter) abgewehrt. Diese Verwicklung bedrohte die phyletische Substanz der Gemeinden, da die Scharia, insbesondere mit der Institution des Kepinion, die Mischehen erlaubte und eifrig den Christen Vorrechte einräumte, die die scheichülislamistische gerichtliche und rechtliche Organisiation in Anspruch nahmen.

Das Kepinion, also die Ehe einer Christin mit einem Moslem, ohne Mitgift und ohne persönliche Änderung der Religionszugehörigkeit, mit Erlass der Kopfsteuer – es reichte aus, wenn die Frau männliche Nachkommen gebar und sie dem Islam übergab (auch wenn sie schon eine christliche Familie gegründet hatte!) – bildete eine direkte phyletische Invasion der Osmanen in die selbstständigen christlichen Nationen. Es erzeugte ebenfalls – da wo es seltenerweise durchgeführt wurde – Familien von Moslems und Christen, die im selben Haus wohnten und letztendlich von den gesellschaftlich-politisch stärkeren Moslems im Verlauf von Generationen „absorbiert“ wurden.

Diese Drohung zwang die Kirchenmechanismen kat‘ oikonomian weltlich zu wirken und Methoden der Überzeugung und Rechtsprechung anzuwenden, die sich radikal von den theokratischen Mechanismen der muslimischen Schariagerichten unterschieden, so dass sie das Volk überzeugen konnten, dass sie das verteidigten, was von den nachfolgenden soziologischen Theorien als „persönliche Rechte“ bezeichnet wurden.

Ein entsprechender Fall rationalistischer Rechtsanwendung war auch die Behandlung des Kryptochristentums in den Gegenden des Pontos (Schwarzes Meer) und Kretas. Somit wurde ein ganzer geheimer Kirchenmechanismus gebildet, die den Bedürfnissen eines religiösen Doppellebens ganzer Provinzen entgegenkam. Die schrittweise Offenbarung der Kryptochristen ab der Hälfte des 19. Jahrhunderts bis 1922 zeigte auf, dass eine Bevölkerung von 300.000 Menschen, die zur türkischen Sprache und allgemein zur islamischen Bildung gezwungen waren, es mit der Hilfe der kirchlichen Festlegungen geschafft hatten, die Kenntnis der griechischen Sprache ganzheitlich aufrecht sowie hauptsächlich die Institution der monogamen Familie durch die Heirat mit Kryptochristen unberührt zu erhalten, so dass der ganze Plan in den Tiefen der Äonen nicht verraten wurde (damit ist gemeint, dass das Hellenentum nicht absorbiert und ausgelöscht wurde).

Es gibt kein vergleichbares geschichtliches Beispiel hierfür und das alleine zeigt auf, wie oberflächlich und unbedacht manche gegen die Kirche und ihren Beitrag a posteriori (im Nachhinein) aus der Sicherheit ihrer bürgerlichen Freiheit, schießen. Wenn jemand leidenschaftslos die Schriften und die Zeugnisse studiert, dann kommt er unzweifelhaft zum Schluss, dass die Kirche als politisches Organ es geschafft hat das Kirchenrecht mit solcher Flexibilität und liberal-weltlicher Einstellung anzuwenden, wie es wenige offizielle Staaten mit ihrer Rechtsprechung zeigen.

C) Ich habe die Vorwürfe, die gewöhnlich zur der finanziellen Verwaltung durch die Träger der Kirche gemacht werden, für den Schluss vorbehalten, denn die Verantwortung hierfür belastet nicht die Kirche, sondern die damaligen Personen, die aus ihrer Stellung in der Kirche öffentliche Gelder unterschlugen (Amtsmißbrauch).

Es sei nochmals erwähnt, dass das Geld gezwungenermaßen durch die Kirchenorgane eingezogen wurde, da sie mit dieser Aufgabe vom Staat belastet wurden. Dennoch erfolgte ab dem 18. Jahrhundert (für die Zeit davor gibt es keine Zeugnisse) die Verwaltung der Finanzen nicht durch Kleriker. Es ist wahrscheinlich nicht bekannt, dass seit 1759 im Patriarchat ein Gemeinschaftsausschuss (Kasse) mit Laienmehrheit (15:9) wirkte, der die Finanzen des orthodoxen Volkes verwaltete und entsprechende Berichte erstellte. Entsprechende Ausschüsse wirkten auf allen Ebenen der Kirchenverwaltung (Metropolien, Bistümer, Gemeinden). Das Einsammeln des Kirchengeldes, das Durchsetzen von Steuern, der Einzug durch die jeweiligen Priester, Bischöfe, Metropoliten war ein Dienst an der Gemeinde, auch wenn er kirchlich durchgeführt wurde.

Der Mißbrauch also, der in diversen Fällen erfolgte (wie dies leider immer passiert), das Unrecht in der Aufteilung oder die steuerliche Belastung darf nicht basierend auf die Begrifflichkeiten „Kleriker“ als Dynast/Räuber/besteuernde Autorität und „Laie“ als Besteuerter/Benachteiligter/Unterdrückter aufgefasst werden, denn dann deuten wir nicht die Quellen bzw. wir ignorieren sie und propagieren bzw. schaffen unsere eigenen „Quellen“.
Nassos
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Freiheit der Gemeinde

Die neugriechische Gemeinde bildete einen Verwaltungskern, der dem neugriechischen Ethos das Verlangen nach Freiheit erhielt. Sicherlich hat die Ideotype der Freiheit der Gemeinde keinen Bezug im Sinne des Liberalismus, der in den bürgerlichen Demokratien erschien. Der wichtigste Unterschied ist, dass die Gemeindefreiheit eine Eigenschaft bildet, die jemand genießet, vorausgesetzt er akzeptiert eine Verschiedenheit-Heteronomie, die ihn definitiv und unwiderruflich vom Moslem differenziert. Somit handelt es sich nicht um eine gemeinschaftliche Freiheit, sondern um persönliche Freiheit, die aufgrund von Gesetzen festgelegt wird, die die gemeinschaftliche Gesamtheit in Gruppen unterteilt.

Im Rahmen dieser Unterscheidung wird der Mensch nicht als Individuum sondern als Person (Persönlichkeit) aufgefasst. Für die individualisierte Einheit (Individuum, Atomon) gilt kein Gesetz des Gewissens. Diese Gesetze betreffen die menschlichen Personen als solches, welche mit ethischem Ansatz wirken. Da nun die Unterscheidung zwischen Christen und Moslems auf der Wahl des Glaubens gründete (also eine Wahl des Gewissens) war die ganze gesellschaftliche Pflicht eines Christen in der gemeinschaftlichen Realität ein Gewissensdienst.

In anderen Worten: die Gemeinden sicherten die Autonomie ihrer Mitglieder nicht mit dem Prozess der Identifikation zur herrschenden muslimischen Mehrheit, sondern mit dem der Verschiedenheit. D.h. sie strebten nicht an Moslems zu werden, um Privilegien zu genießen, sondern – ganz im Gegenteil – sie wahrten sich die christliche Identität, welche sie gewissenhaft von den Moslems unterschied und sie somit zu Personen mit ethischen und gewissenhaften Optionen machte. Die gesetzliche Einheitlichkeit und Gleichberechtigung – fundamentale Grundsätze der bürgerlichen Demokratie – in den Gemeinden setzten den Beitritt zur muslimischen Masse voraus, folglich also eine Auflösung der Besonderheit der Person (Christ), welche auch die wichtigste Quelle der gemeinschaftlichen Gewalt (Macht) bildete.

Es ist bezeichnend, dass in vielen christlichen Gemeinden – hauptsächlich Kleinasiens – das Wahlrecht nicht nur vom Vermögenszustand, dem ständigen Wohnort usw abhing, sondern von der Anzahl der Seelen jeder Gemeindefamilie, mit dem Resultat, dass kinderreiche Wähler oder Familien mit sehr vielen Mitgliedern, „weil sie viele Seelen erretten und beschützen“, das Schicksal ihrer Gemeinden ipso jure (von Rechts wegen) bestimmten.

Es ist überflüssig zu betonen, dass die Abtrünnigkeit oder die Annahme abweichender Verhaltens- und Praxiskodizes durch Gemeindemitglieder (Kepinion, Heirat mit Andersgläubigen etc) explizit zur Abwendung der Gemeinde von der betreffenden Person führte, sogar wenn dies keine Kirchenstrafe zur Folge hatte, denn es waren Ausdruck der Missachtung der heteronomischen Prinzipien der Gruppe (Grundsätze der Verschiedenartigkeit). Es kam sogar recht häufig vor, dass die Gemeinden den kirchlichen Amtsinhabern zur Anwendung strenger Maßnahmen zwangen, auch für Taten, die an sich nicht kirchlich strafbar waren (so z.B. die Ehe mit Andersgläubigen)

Dieser konservative Mechanismus, in dessen Rahmen natürlich die (bürgerliche) Bedeutung der „individuellen Rechte“ fehlt, kommt aus dem tiefen Bewusstsein des Erbes der Vorfahren, welches die jeweiligen Gemeindeanführer bestrebt waren zu erhalten.

Die Anwendung der Grundsätze des westlichen Liberalismus, ein Anspruch vieler Forscher a posteriori, hätte zu einer Absorption des Hellenismus durch die Moslems geführt.

Das war übrigens die Praxis, die das Osmanische Reich Mitte des 18. Jahrhunderts übernahm und was im Wesentlichen zur Auflösung der Organisation der griechischen homogenen Bevölkerung führte, lange vor 1922, als Kemal Atatürk sie militärisch zerstörte.
Nassos
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Gemeinden und neugriechischer Staat

Wie bekannt, erlitten die neugriechischen Gemeinden nach ihrer intensiven Aktivierung während des Aufstandes gegen das Osmanische Reich (1821-1830) eine immense Eingrenzung während der Periode der Bayernherrschaft in Griechenland, da sie praktisch abgeschafft wurden durch ihre Umwandlung in Verwaltungsgemeinden oder in gemeinschaftliche Formen (Kleinstädte), deren Vorsteher aber nicht mehr durch ihre Mitbürger gewählt, sondern durch die Zentralmacht benannt wurden und sie somit im wesentlichen Regierungsbeamte waren.

Das persönliche Mißtrauen und letztendlich die Feindschaft der Bayern und Maurers gegen die Institution der Gemeinde wurde zunächst mal vom Ideal der zwar aufgeklärten aber zentralisierten Monarchie diktiert, die sie verkörperten. Es scheint, dass diese Einstellung aber auch durch das vorhergehende Beispiel Kapodistrias‘ diktiert wurde. Dieser erste Regierende wurde in seinem Versuch einen Staat zu bilden, mit der heftigen Reaktion der Gemeindevorsteher konfrontiert, welche sich die Ämter innerhalb der Familie vergaben und die eine demokratisch-völkische Institution in ein absolutistisch-persönliches Bollwerk umgewandelt hatten (Mavromichalis-Clan aus Mani, Peloponnes).

In den Augen der Bayern war die Gemeindeinstitution, wie sie im Osmanischen Reich existiert hatte, eher ein antipolitischer Kern gegen den Staat und weniger ein demokratisches Gebilde. Die Reaktion dagegen war nicht der ideologischen Rivalität zu verdanken, sondern einer funktionellen Schwäche der Koexistenz. Die Gemeinde widersetzte sich dem Staat...

Aus welchem Grund auch immer diese Einstellung diktiert wurde, bildete der „neugriechische Demos“ keine historische Fortsetzung der neugriechischen
Gemeinde. Ich wage sogar zu behaupten, dass auch im heutigen griechischen Alltag – trotz der Dezentralisierung der Verwaltung die ab 1974 (Ende der Militärjunta) unternommen wurde – der Demos seine organisch-historische Beziehung zur griechischen gemeinschaftlichen Vergangenheit nicht wiederhergestellt hat. Er kann natürlich eine relative finanzielle Unabhängigkeit und weitgehende Zuständigkeiten haben, aber die Verparteilichung der demotischen (und nomarchischen, also der nächsthöheren Verwaltungseinheit, der Präfektur) Wahlen bindet die demotischen Vorsteher zwingend an das Spiel des Machtbesitzes.
Nassos
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Kirchliche und politische Gemeinde

Die Gemeinde in der Türkenherrschaft aber auch des darauf folgenden unterworfenen Hellenismus - bis zum Vertrag von Lausanne - war mit der Gemeinde im Sinne der kirchlichen Institution verwoben. Sie verloren jedoch im neugriechischen Staat ihre kirchliche Funktion, weil sie aufhörten in der Führungsorganisation der Kirche mitzuwirken, einem entscheidenden Sektor, aber auch in zweitrangigen. Der entscheidende Sektor war die Wahl der Hirten (Diakone, Priester und vor allem Bischöfe), während die zweitrangigen die des Finanzmanagement usw. waren. Durch die Form der neuzeitigen Kirchengemeinde wurde die engagierte Präsenz des Volkes in der Kirche ausgeschlossen und zunächst durch jene des Staates übernommen und danach als Befehlsempfänger die Heilige Synode.

Die Griechisch-orthodoxe Kirche wird seit der Gründung des griechischen Staates im wesentlich durch den Cäsar verwaltet (Parteipatriarch) bzw. wird nach der vatikanischen Verwaltungstaktik klerikalisiert. Die Interventionen seitens des Volkes die von Zeit zu Zeit beobachtet werden können, nehmen die Eigenschaft des „skandalösen“ weltlichen Protestes an (Kundgebungen usw.), die die Gläubigen und die Kirche bloßstellen, eben weil sie außerinstitutionell sind.

ENDE DES ARTIKELS
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Igor »

Nassos hat geschrieben:Die Übersetzung war nicht einfach und gewiss muss man sich hier mehr anstrengen, aber ich denke, dass die Beschreibung der Zustände damals sehr interessant und aufschlussreich sind.

Lieber Nassos,

nochmals dankeschön für die Übersetzung. Mir waren diese Fakten bislang nicht bekannt, daher half mir der Artikel sehr, etwas mehr Verständnis für dieses Thema zu entwickeln.

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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Hermann »

Igor hat geschrieben: nochmals dankeschön für die Übersetzung. Mir waren diese Fakten bislang nicht bekannt, daher half mir der Artikel sehr, etwas mehr Verständnis für dieses Thema zu entwickeln.
Das gilt auch für mich, Danke Nassos!
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Doxa_Si »

Vielen Dank für die Übersetzung.

Leider ist der Text rein apologetisch und vernachlässigt dabei die Probleme, die die osmanische Millet-Struktur innerhalb des "millet-i rum", der orthodoxen Gemeinschaft mit sich brachte. Insbesondere die orthodoxen Christen, die nicht Griechisch zur Muttersprache hatten, fühlten sich doppelt diskriminiert, als Christen von den Muslimen, aber auch als nichtgriechische Orthodoxe von den Griechen. Daraus entstand sogar ein Schisma, nämlich das der Bulgaren, was ca. 80 Jahre währte.
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von holzi »

Doxa_Si hat geschrieben:Vielen Dank für die Übersetzung.

Leider ist der Text rein apologetisch und vernachlässigt dabei die Probleme, die die osmanische Millet-Struktur innerhalb des "millet-i rum", der orthodoxen Gemeinschaft mit sich brachte. Insbesondere die orthodoxen Christen, die nicht Griechisch zur Muttersprache hatten, fühlten sich doppelt diskriminiert, als Christen von den Muslimen, aber auch als nichtgriechische Orthodoxe von den Griechen. Daraus entstand sogar ein Schisma, nämlich das der Bulgaren, was ca. 80 Jahre währte.
Nicht nur das, sondern auch ein Teil der arabischsprachigen Christen in Syrien schloß sich der Union mit Rom an und ging zu den Melkiten, die arabische Bischöfe haben durften.
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll. (Adolph Kolping 1813-1865)
Nassos
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Re: Die Stellung der Kirche im Osmanischen Reich

Beitrag von Nassos »

Doxa_Si hat geschrieben:Vielen Dank für die Übersetzung.

Leider ist der Text rein apologetisch und vernachlässigt dabei die Probleme, die die osmanische Millet-Struktur innerhalb des "millet-i rum", der orthodoxen Gemeinschaft mit sich brachte. Insbesondere die orthodoxen Christen, die nicht Griechisch zur Muttersprache hatten, fühlten sich doppelt diskriminiert, als Christen von den Muslimen, aber auch als nichtgriechische Orthodoxe von den Griechen. Daraus entstand sogar ein Schisma, nämlich das der Bulgaren, was ca. 80 Jahre währte.
Das kann gut sein. Der Artikel versteht sich jedoch - so wie ich ihn verstanden habe - als Antwort auf die eingangs erwähnten Vorwürfe/Behauptungen was die Stellung der Kirche selber angeht.

Das heißt nicht, dass ich dieses Problem wegdiskutiere - ich habe einfach keine Ahnung davon. Desweiteren glaube ich im Verhalten der Orthodoxen so manche Saat zu erkennen, die zu der Situation geführt hat (Einstellung Bürger <=> Staat, Volksmentalität), die den heutigen Zustand Griechenlands mitverursacht hat.

Sicherlich wäre hierzu auch eine Analyse über die Zeit der Obristendiktatur von Interesse oder aber auch die Betrachtung der Situation der Kirche in Zypern zu jener Zeit (Ethnarch Makarios).
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