P - wie Priesterweihe

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spwybn

P - wie Priesterweihe

Beitrag von spwybn »

Verehrte Forenschreiber,

ich habe ein paar Fragen zur Weihe orthodoxer Priester, die Ihr mir sicherlich werdet beantworten können:


Welche Wege gibt es zum orthodoxen Priestertum?
Gibt es ähnliche Maßgaben/Vorschriften, die ein Mann erfüllen muss (Ausbildung, Gesundheit körperlicher und seelischer Art u.a.), wie in der römisch-katholischen Kirche (vgl. die Bedingungen im CIC)?
Existieren Weihehindernisse - und wenn ja, kann von diesen im Einzelfall dispensiert werden (Oikonomia)?
Können verheiratete Männer aus eigenem Wunsch und Antrieb das Priestertum anstreben, oder muss eine Art Berufung durch den Bischof oder eine andere Person vorliegen (der vorschlägt, diesen Mann zu weihen)?
Inwiefern und unter welchen Bedingungen werden Konvertiten zum Priesteramt zugelassen?


Schon jetzt einen herzlichen Dank für Eure Mühe, mir diese vielen und womöglich umfangreichen Fragen zu beantworten...
Mops
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Beitrag von Mops »

Hallo,

bei Vater Theodor auf der HP steht dazu folgendes.

"Die Priesterweihe

Das apostolische Priestertum ist die Voraussetzung allen Lebens in der Kirche. Die von den Aposteln herkommende, ununterbrochene bischöfliche Sukzession (Aufeinanderfolge) und die Einheit des Episkopates (Gesamtheit aller Bischöfe) sind das Fundament der Kirche, die Fortsetzung des Pfingstwunders.

Durch die Handauflegung ( Cheirotonia ) ergibt sich die dreistufige Hierarchie in der Kirche : Bischof - Priester- Diakon. Ohne die heilige Priesterweihe ist niemand befugt, priesterliche oder seelsorgerliche Pflichten in engerem Sinne auszuüben.

In diesem Sakrament erhalten die Priester und Bischöfe gleich den Aposteln die Vollmacht, Sünden zu vergeben oder auch die Vergebung nicht zu gewähren, zu predigen und die Wahrheit zu verkündigen, die Menschen vom Verderben zu erretten und sie zu lehren, zu führen und ihnen ein Vorbild zu sein. Die Priester sind die geistigen Zentren, um die sich die Gläubigen in gegenseitiger Liebe zum Ganzen der Kirche zusammenfügen, zum Liebe des Herrn. Da dieses Sich-zusammenfügen durch die Heiligung in den Sakramenten geschieht, werden die Priester auch " Haushälter der Gottesgeheimnisse " genannt. Der Bischof ist Spender aller Sakramente. Der Priester spendet, mit Ausnahme der Priesterweihe, ebenfalls alle Sakramente. In der Regel werden die Bischöfe aus dem Mönchsstande erwählt. Die Priesterschaft kennt zwei Wege der Lebensgestaltung: Den Weg des zölibatär lebenden und den des verheiratet lebenden Priesters. Die Entscheidung, welchen Weg der Kandidat wählen will, muß vor der Diakonatsweihe getroffen werden. Nach dieser Weihe ist eine Eheschließung nicht mehr gestattet.

Nach den niederen Weihen zum Lektor und zum Hypodiakon folgt die erste der höheren Weihen, die Weihe zum Diakon. Der Diakon kann sein ganzes Leben lang dieses Amt bekleiden. Nur der rechtmäßig zur Diakon geweihte Kleriker kann zum Priester geweiht werden.

Dieses Sakrament ist nicht wiederholbar. [12]"

[12] -
Mt.28, 19-20
19 Geht nun hin und macht alle Nationen zu Jüngern, und tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes,
20 und lehrt sie alles zu bewahren, was ich euch geboten habe! Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis zur Vollendung des Zeitalters.

Jh.20, 21-23
21 Jesus sprach nun wieder zu ihnen: Friede euch! Wie der Vater mich ausgesandt hat, sende ich auch euch.
22 Und als er dies gesagt hatte, hauchte er sie an und spricht zu ihnen: Empfangt Heiligen Geist!
23 Wenn ihr jemandem die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben, wenn ihr sie jemandem behaltet, sind sie <ihm> behalten.

Apg.6, 5-6
5 Und die Rede gefiel der ganzen Menge; und sie erwählten Stephanus, einen Mann voll Glaubens und Heiligen Geistes, und Philippus und Prochorus und Nikanor und Timon und Parmenas und Nikolaus, einen Proselyten aus Antiochia.
6 Diese stellten sie vor die Apostel; und als sie gebetet hatten, legten sie ihnen die Hände auf.

Apg.14, 23
23 Als sie ihnen aber in jeder Gemeinde Älteste gewählt hatten, beteten sie mit Fasten und befahlen sie dem Herrn, an den sie gläubig geworden waren.

Apg.20, 28
28 Habt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in welcher der Heilige Geist euch als Aufseher eingesetzt hat, die Gemeinde Gottes zu hüten, die er sich erworben hat durch das Blut seines eigenen <Sohnes>!

1.Kor.3, 9
9 Denn Gottes Mitarbeiter sind wir; Gottes Ackerfeld, Gottes Bau seid ihr.

1.Kor.4, 1-2
1 Dafür halte man uns: für Diener Christi und Verwalter der Geheimnisse Gottes.
2 Übrigens sucht man hier an den Verwaltern, daß einer treu befunden werde.

1.Tim.4,12-16
12 Niemand verachte deine Jugend, vielmehr sei ein Vorbild der Gläubigen im Wort, im Wandel, in Liebe, im Glauben, in Keuschheit!
13 Bis ich komme, achte auf das Vorlesen, auf das Ermahnen, auf das Lehre!
14 Vernachlässige nicht die Gnadengabe in dir, die dir gegeben worden ist durch Weissagung mit Handauflegung der Ältestenschaft!
15 Bedenke dies sorgfältig; lebe darin, damit deine Fortschritte allen offenbar seien!
16 Habe acht auf dich selbst und auf die Lehre; beharre in diesen Dingen! Denn wenn du dies tust, so wirst du sowohl dich selbst erretten als auch die, die dich hören.

5,22
22 Die Hände lege niemand schnell auf, und habe nicht teil an fremden Sünden! Bewahre dich selbst rein!

2.Tim 1, 6
6 Um dieser Ursache willen erinnere ich dich, die Gnadengabe Gottes anzufachen, die in dir durch das Auflegen meiner Hände ist.

Tit. 1, 5-9
5 Deswegen ließ ich dich in Kreta zurück, damit du, was noch mangelte, in Ordnung bringen und in jeder Stadt Älteste einsetzen solltest, wie ich dir geboten hatte,
6 wenn jemand untadelig ist, Mann einer Frau, gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder aufsässig sind.
7 Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,
8 sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen, gerecht, heilig, enthaltsam,
9 der an dem der Lehre gemäßen zuverlässigen Wort festhält, damit er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen als auch die Widersprechenden zu überführen

Quelle
l.G. Rene
spwybn

Beitrag von spwybn »

Danke, Rene, für deine Mühe, nur beantwortet das meine Fragen nur bedingt. :(
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songul
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Re: P - wie Priesterweihe

Beitrag von songul »

spwybn hat geschrieben:Verehrte Forenschreiber,

ich habe ein paar Fragen zur Weihe orthodoxer Priester, die Ihr mir sicherlich werdet beantworten können:


Welche Wege gibt es zum orthodoxen Priestertum?
Gibt es ähnliche Maßgaben/Vorschriften, die ein Mann erfüllen muss (Ausbildung, Gesundheit körperlicher und seelischer Art u.a.), wie in der römisch-katholischen Kirche (vgl. die Bedingungen im CIC)?
Existieren Weihehindernisse - und wenn ja, kann von diesen im Einzelfall dispensiert werden (Oikonomia)?
Können verheiratete Männer aus eigenem Wunsch und Antrieb das Priestertum anstreben, oder muss eine Art Berufung durch den Bischof oder eine andere Person vorliegen (der vorschlägt, diesen Mann zu weihen)?
Inwiefern und unter welchen Bedingungen werden Konvertiten zum Priesteramt zugelassen?


Schon jetzt einen herzlichen Dank für Eure Mühe, mir diese vielen und womöglich umfangreichen Fragen zu beantworten...
Also ich versuch' mal das zu antworten was ich weiss (Vater Martinos möge mir die Ohren lang ziehen, bei dem, was nicht stimmt):

Welche Wege gibt es zum orthodoxen Priestertum?
Gibt es ähnliche Maßgaben/Vorschriften, die ein Mann erfüllen muss (Ausbildung, Gesundheit körperlicher und seelischer Art u.a.), wie in der römisch-katholischen Kirche (vgl. die Bedingungen im CIC)?


Er muss einer orthodoxen Kirche angehören. Es ist jedoch nicht zwingend, die gleiche Volkszugehörigkeit der betreffenden Kirche zu haben.
Volljährigkeit gehört dazu; Das kanonische Alter ist für Diakone 25 Jahre und für Priester 35 Jahre, nicht in jeder Kirche ist es aber notwendig die Hochschulreife zu haben.
Sie müssen die erforderliche Zeit in jeder Weihestufe verbracht haben, um zur nächsten zugelassen zu werden.
In der Regel sind diese Männer aktiv in einer Gemeinde tätig, haben einen Priester der sie gut kennt; für sie bürgt.
Für Mönche gilt der Wunsch zum Priestertum aber auch das Befinden des Abtes, ob jener dazu geeignet ist.

Priesteramtskandidaten müssen einen tadellosen Ruf in der Gemeinde haben, ein perfektes Führungszeugnis versteht sich von selbst.
Auch die Ehefrau (Verlobte) muss einen guten Ruf haben.
Die drei Grade der Ordination sind:
Diakon, Priester und Bischof. Diakone sind nicht zwangsläufig die Vorstufe zum Priestertum; es gibt auch Diakone auf Lebenszeit.

Existieren Weihehindernisse - und wenn ja, kann von diesen im Einzelfall dispensiert werden (Oikonomia)?

Die Ehefrau (Verlobte) muss ihr Einverständniss abgeben.
Geschiedene Männer werden nicht zugelassen.
Allerdings, da es in der Orthodoxie Geschiedene zum Mönchtum zugelassen sind, weiss ich jetzt nicht, ob auch die Möglichkeit besteht, bei wirklich hervorragender Eignung, im Sinne der Oikonomia zu entscheiden.
Körperliche Behinderungen sind ein Hinderungsgrund; allerdings ob das auch den Intimbereich betrifft, wie in der römischen Kirche, weiss ich nicht. Dadurch dass aber die Kandidaten vor der Weihe heiraten dürfen, ist dieser Punkt, denke ich, nicht wirklich von Relevanz.
In alter Zeit waren Eunuchen vom Priesteramt ausgeschlossen.

Können verheiratete Männer aus eigenem Wunsch und Antrieb das Priestertum anstreben, oder muss eine Art Berufung durch den Bischof oder eine andere Person vorliegen (der vorschlägt, diesen Mann zu weihen)?


Das ein Bischof oder ein Priester jemanden zum Priesteramt oder Diakonat vorschlägt, kommt wohl eher in Klöstern vor.
In der Regel fühlt sich der einzelne von sich aus berufen und stellt die Anfrage. (Gemäss den oben angeführten Prämissen)

Inwiefern und unter welchen Bedingungen werden Konvertiten zum Priesteramt zugelassen?

Prinzipiell heisst es, erst die Kinder von Konvertiten können Priester werden.
Aber wiederum spielt die geistige Reife des einzelnen eine grosse Rolle;
und jede Juristiktion handhabt das anders.
Priester der röm. kath. Kirche oder aus einer der unierten Kirchen mit östlichem Ritus können in der Regel gleich wieder zum Priesteramt zugelassen werden.
Wie ich mal gelesen habe, können röm. kath. Priester nach der Konversion nicht heiraten und dann Priester werden.
Es gibt in den USA Fälle, in denen evangelische Pfarrer zu Priestern geweiht wurden.

Bischöfe stammen aus dem Mönchstand - in seltenen Fällen gibt es Ausnahmen, wie bei dem weiland verstorbenen Patriarchen Alexij II, der nach einer kurzen Ehe sich im Einvernehmen von seiner Frau getrennt hat (sie wurde Nonne, er Mönch) - und brauchen ein Diplom der Theologie.

LG Songul
Nassos
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Registriert: 18.12.2008, 21:43

Beitrag von Nassos »

Hallo Songul,

vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich finde ihn sehr interessant - aber ein paar harte Regelungen beschäftigen mich und lassen mir keine Ruhe:
Körperliche Behinderungen sind ein Hinderungsgrund;
Warum?
In alter Zeit waren Eunuchen vom Priesteramt ausgeschlossen.
Warum?
Wären Eunuchen heute zugelassen?
Priester der röm. kath. Kirche oder aus einer der unierten Kirchen mit östlichem Ritus können in der Regel gleich wieder zum Priesteramt zugelassen werden.
Interessant... aber wohl nur, wenn sie nicht körperlich behindert sind...

Also, irgendwo tut mir das sehr sehr weh, dass körperlich Behinderte das nicht machen dürfen! Ich würde mich über eine plausible Erklärung, die ich auch einem behinderten Menschen guten Gewissens vorbringen kann, sehr freuen.

Nassos

P.S.: sorry, dass ich so auf die Barrikaden gehe.
Sinaitis
Priester
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Registriert: 16.12.2008, 19:00

Beitrag von Sinaitis »

Lieber Nasso,
vielleicht erinnerst Du Dich an das Alte Testament, daß nur Schafe ohne Fehler und Krankheit Gott geopfert werden durften. Das Beste ist für Gott.

Epilepsie ist beispielsweise ein Weihehinderungsgrund. Stell Dir mal vor, ein Priester könnte sich am Altar nicht halten.
Beide Hände müssen funktionieren. Ein Priester mit so starkem Tremens in den Händen, daß er die hl. Gaben nicht mehr sicher halten kann, muß aufhören zu zelebrieren oder braucht zumindest einen Diakon, der die Kommunion austeilt.
Ein Taubstummer kann nicht mit Zeichensprache zelebrieren.
Jemand, der ohne starke Medikamente nicht auskommt und nicht nüchtern sein kann, wird nicht geweiht. Usw.
Natürlich können manche Krankheiten im Laufe des Priesterdienstes auftreten. Dann wird von Fall zu Fall Oikonomia gemacht. ABER: Man kann nicht gleich schon mit Oikonomia sein Priestertum beginnen. Da gilt das möglichste Optimum. Und das ist keine Diskriminierung.

Liebe Songul, Deine Zusammenstellung ist klasse.
Das mit konvertierenden katholischen Priester ist allerdings nicht ganz so. Auch diese haben kein Recht darauf, sofort geweiht zu werden. Eigentlich können Konvertiten generell nicht sofort geweiht werden. Nach der Taufe ist ein Christ längst nicht fertig, sondern dann beginnt erst sein Hineinwachsen in die orthodoxe Kirche. Das kann länger oder kürzer dauern, aber ganz sicher dauert es!!!
Ein Weihehindernis für Verheiratete gibt es zudem noch: sie müssen jungfräulich geheiratet haben.
Mönch kann jeder werden, aber nicht jeder (Mönch) kann Priester werden.
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songul
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Beitrag von songul »

Nassos hat geschrieben:Hallo Songul,

vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich finde ihn sehr interessant - aber ein paar harte Regelungen beschäftigen mich und lassen mir keine Ruhe:
Körperliche Behinderungen sind ein Hinderungsgrund;
Warum?
In alter Zeit waren Eunuchen vom Priesteramt ausgeschlossen.
Warum?
Wären Eunuchen heute zugelassen?
Priester der röm. kath. Kirche oder aus einer der unierten Kirchen mit östlichem Ritus können in der Regel gleich wieder zum Priesteramt zugelassen werden.
Interessant... aber wohl nur, wenn sie nicht körperlich behindert sind...

Also, irgendwo tut mir das sehr sehr weh, dass körperlich Behinderte das nicht machen dürfen! Ich würde mich über eine plausible Erklärung, die ich auch einem behinderten Menschen guten Gewissens vorbringen kann, sehr freuen.

Nassos

P.S.: sorry, dass ich so auf die Barrikaden gehe.
Lieber Nassos,

das ist nicht schlimm, dass Du so auf die Barrikaden gehst.
Schliesslich werden Behinderungen heute nicht mehr stigmatisiert, wie früher.
Dennoch: Angeborene Behinderungen sind auch eine mentale Belastung für alle die dieses Schiksal zu tragen haben und wenn man bedenkt, welcher Verantwortung und auch Belastungen ein orthodoxer, wenn wir ehrlich sind auch ein röm. kath. Priester ausgesetz ist, können das nur starke Naturen in jeder Hinsicht ausüben.
Ähnliche Voraussetzungen gelten übrigens auch für diefenigen, die in den Mönchsstand überwechseln oder in einen Orden eintreten wollen.

Dies alles stellt, meines Erachtens nicht eine Diskriminierung Behindeter dar, sonder ist, eingedenkt dessen, was Vater Martinos oben angeführt hat, einfach an der Schwere des Amtes gemessen.

Ich kenne jemand, der ist von Geburt an kleinwüchsig und an den Rollstuhl gefesselt. Ist ein hervorragender Sänger, hat Theologie studiert und hält einen Doktorstuhl inne.
Aber seinen grössten Wunsch, Priester zu werden, kann er sich nicht erfüllen; auf die Frage warum denn nicht - er ist ungeheuer aktiv, fährt selbst Auto, ist verheiratet - erklärt er dann, dass er das Sakrament der Taufe nicht selbst ausführen kann.
Verstehst Du? Deswegen.
Es geht einfach darum, alles durchführen zu können, ungehindert und mit voller Bewusstheit.
Wären Eunuchen heute zugelassen?
Gottseidank gibt es den Beruf des Eunuchen heute nicht mehr.
Schliesslich hatte die Existenz dieser Männer keinen kirchlichen Hintergrund und beinhaltete eine (meist) gewaltsame Verstümmelung derselben.
Priester der röm. kath. Kirche oder aus einer der unierten Kirchen mit östlichem Ritus können in der Regel gleich wieder zum Priesteramt zugelassen werden.
Wie Du ja von V. Martinos gehört hast, werden die wohl doch nicht gleich im Anschluss zu orth. Priestern geweiht.
Allerdings gelten für röm. kath. Priester, abgesehen vom Pflichtzölibat, die fast gleich strengen Regeln zur Zulassung, wie bei den Orthodoxen.
Nachzulesen hier:

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

LG Songul
spwybn

Beitrag von spwybn »

Liebe Songul,
vielen Dank für deine großen Bemühungen, die Fragen so ausführlich zu beantworten!
Songul hat geschrieben:Volljährigkeit gehört dazu; Das kanonische Alter ist für Diakone 25 Jahre und für Priester 35 Jahre, nicht in jeder Kirche ist es aber notwendig die Hochschulreife zu haben.
Werden auch jüngere Männer u.U. zu Priestern geweiht? Wenn beispielsweise Priester gesucht werden, oder in Klöstern? Ich habe einige junge Priester vor Augen, allerdings freilich ohne zu wissen, in welchem Alter sie geweiht wurden, noch wie alt sie momentan sind.
Songul hat geschrieben:Bischöfe stammen aus dem Mönchstand - in seltenen Fällen gibt es Ausnahmen, wie bei dem weiland verstorbenen Patriarchen Alexij II, der nach einer kurzen Ehe sich im Einvernehmen von seiner Frau getrennt hat (sie wurde Nonne, er Mönch) - und brauchen ein Diplom der Theologie.
Sinaitis hat geschrieben:Ein Weihehindernis für Verheiratete gibt es zudem noch: sie müssen jungfräulich geheiratet haben.
Kann auch hiervon dispensiert werden? Mir scheint das - als Katholik - eine sehr strenge Handhabung zu sein. Greift nicht auch hier eine gewisse Form von Oikonomia? Allerdings, es mutet mir fremd an, dass - wie oben zitiert - ein geschiedener Mann (natürlich unter gewissen Umständen geschieden), dann Mönch zum Priester geweiht Bischof wird, aber ein guter christlicher Mann nicht Priester werden soll, der in seiner Jugend eine Beziehung zu einem Mädchen hatte. -- Aber vielleicht, nein sicherlich denkt die Orthodoxie in diesem Punkt anders als der westliche Katholizismus?

Vielen Dank für die Aufklärung. :)
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Filip
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Wohnort: Wien

Beitrag von Filip »

Werden auch jüngere Männer u.U. zu Priestern geweiht? Wenn beispielsweise Priester gesucht werden, oder in Klöstern? Ich habe einige junge Priester vor Augen, allerdings freilich ohne zu wissen, in welchem Alter sie geweiht wurden, noch wie alt sie momentan sind.
ja es werden auch jüngere zum prister geweiht... ein freund von mir wurde mit 28 geweiht..
Krst na vrhu Srbije
Nassos
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Registriert: 18.12.2008, 21:43

Beitrag von Nassos »

Lieber Vater Martinos, liebe Songul,

vielen herzlichen Dank für das super Verständnis und auch die viele Geduld mit mir. Ich denke, es hat sich gelohnt - die Argumentation ist angekommen.

Wenn ich richtig verstanden habe, dann gilt dies auch für den jüdischen Glauben.

Nun zu etwas anderem.

Wie wird die Priesterweihe vollzogen?
Kann jemand auch was zur Kleidung des Priester sagen? Eventuell auch mit der Bedeutung.

Ich fände beides sehr interessant.

GLG,
Nassos
Metanoia
Beiträge: 86
Registriert: 23.06.2009, 18:42

Beitrag von Metanoia »

Wie sieht es mit den Heirats- und Zölibatregelungen aus? Wenn ich es richtig sehe, dürfen orthodoxe Priester verheiratet sein, wenn sie geweiht werden. Können sie nach der Priesterweihe auch noch heiraten oder muss der Priester in dem Stand verharren, in dem er geweiht wurde? Dürfen verwitwete Priester nochmal heiraten?

Haben die Frauen der Priester in der Gemeinde ein besonderes Ansehen? Sie verkörpern ja schließlich die empfangende Gemeinde als Ganzes.

Vielen Dank für eure Geduld mit unseren Fragen!
Der Herr schenke euch reichen Segen!
Metanoia
Sinaitis
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Registriert: 16.12.2008, 19:00

Beitrag von Sinaitis »

Lieber Metanoia,
ich wundere mich immer wieder, mit welcher Selberverständlichkeit Du Dinge schreibst, was wir Orthodoxen praktizieren, glauben oder zu glauben haben.
Zum letzten, die Priesterfrau verkörpert (repräsentiert) sich selbst, niemand anderen, vor allem nicht die Gemeinde. Sie ist auch bei der Priesterweihe nicht beteiligt, nur vor der Diakonenweihe muß sie ein schriftliches Einverständnis geben.
Die anderen Fragen überlasse ich anderen. Ich muß nicht zu allem meinen Senf geben.
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Nicaios
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Möglichkeit des Priestertums (leicht) behinderter Menschen

Beitrag von Nicaios »

Hochwürdige Väter, liebe Geschwister in Christo,

Mich bewegt zur Zeit ein Thema sehr. Wie steht es mit der Möglichkeit, als leicht körperbehinderter Mensch Priester werden zu können (wenn man etwa einen Gehfehler oder ähnliches hat)?

Ein Laie sagte mir, dass man als Behinderter nicht Priester werden könne. Bei schwereren Behinderungen, etwa, wenn man an einen Rollstuhl gebunden ist, ist mir das klar. Man kann dann ja nicht vor dem Altar stehen. Ebenso bei stärkeren motorischen Einschränkungen, da man vielleicht sonst nicht die liturgischen Gegenstände korrekt benutzen kann.
Aber wie ist das bei leichten Behinderungen? Von meinem Bischof habe ich bzgl. so einer Einschränkung nichts gehört.

Hierzu würde ich gerne die Antwort eines Geistlichen hören.

Danke.

En Christo

Euer Kosta
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Re: Möglichkeit des Priestertums (leicht) behinderter Menschen

Beitrag von Sinaitis »

Lieber Kosta,
es ist ein Erbe aus dem Alten Testament, daß nur etwas ohne Makel und Mangel Gott geopfert werden soll. Wen ein Bischof weiht, entscheidet er alleine mit geistlicher Unterscheidungsgabe. Und auch mit Oikonomia.
Ich weiß von einem Beispiel, wo ein Bischof jemanden abgelehnt hat, weil er zu dick war.
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Re: Möglichkeit des Priestertums (leicht) behinderter Menschen

Beitrag von Priester Alexej »

In der Katholischen Kirche darf man keine körperlichen Behinderungen haben, bei den orthodoxen gibt es eine solche Beschränkung nicht. Mann muss die Einzüge machen können. Ein Gehfehler, der das gehen mit dem Kelch, ohne eine Gefahr für diesen, ermöglichen würde, ist kein Problem.
Apostolischer Kanon 39 (32): Priester und Diakonen sollen ohne Wissen und Willen des Bischofs Nichts thun: denn dieser ist's, welchem das Volk des Herrn anvertraut worden, und von welchem Rechenschaft über ihre Seelen gefordert werden wird.
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