Fortbildung für orthodoxe Religionslehrer
Herne – Die Kommission für Schule und Weiterbildung der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD) führte am 11. November 2015 im Gymnasium Wanne in Herne eine ganztägige Fortbildungsmaßnahme für orthodoxe Religionslehrerinnen und Religionslehrer sowie Lehrerkandidaten aus dem Land Nordrhein - Westfalen zum Thema „Religionsunterricht und Recht“ durch.
Der Generalsekretär der OBKD, Bischöfl. Rat Nikolaj Thon, der den Teilnehmern auch die Segenswünsche des Vorsitzenden der Kommission, Metropolit Augoustinos (Labardakis) von Deutschland, überbrachte, erläuterte einleitend die einzigartige Stellung des Religionsunterrichtes in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und speziell in NRW, wo es bereits seit 1985 orthodoxen Religionsunterricht gibt – zuerst zumeist in Verbindung mit dem griechischen Muttersprachenunterricht, inzwischen in deutscher Sprache für orthodoxe Kinder aus allen Mitgliedsbistümern der OBKD. Durch Grundgesetz (Art. 7) wie Landesverfassung geschützt, ist der RU eine gemeinsame Angelegenheit („res mixta“) von Staat und Kirche, d.h. die Orthodoxe Kirche, vertreten durch die entsprechende Kommission der OBKD, hat ein Mitspracherecht bei Lehrplänen, Lehrwerken und erteilt die für Religionslehrer notwendige kirchliche Unterrichtserlaubnis. Sie hat sogar eine gewisse Unterrichtsaufsicht mit der Möglichkeit zu Unterrichtsbesuchen.
Ein wichtiges Teilthema dieses Referates waren auch die Ausbildungs- und sonstigen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in NRW orthodoxen Religionsunterricht erteilen zu können.
In einer weiteren Einheit der Fortbildungstagung erläuterte der Direktor des Gymnasiums Wanne, Oberstudiendirektor Horst Schuh, Rechtsfragen aus der Sicht eines Schulleiters, insbesondere auch im Hinblick auf die Benotung und Versetzungsrelevanz des Religionsunterrichtes. Er betonte u.a. Notwendigkeit des genauen Registrierens fehlender Schüler wie auch allgemein die Wichtigkeit der Präsenz der Religionslehrer im Schulleben – eine nicht immer leichte Aufgabe, da in den Gruppen und Kursen des orthodoxen Religionsunterrichts häufig Kinder und Jugendlich e aus mehreren verschiedenen Schulen zusammen gefasst sind.
Diese Informationen zu schulischen Rechtsfragen und -bestimmungen, die insbesondere für jene nicht wenigen orthodoxen Religionslehrer von Wichtigkeit sind, die nicht die reguläre Lehrerausbildung durchlaufen haben, sondern als Theologen „Quereinsteiger“ sind, ergänzte mit einer Reihe praktischer Beispiele und Hinweise die Landeskoordinatorin für orthodoxen Religionsunterricht (ORU) in NRW, Dipl. theol. Kerstin Keller. Da vielfach der ORU außerhalb der morgendlichen Unterrichtszeit am Nachmittag und schul-, teils sogar schulformübergreifend zentral stattfindet, ergeben sich hier zahlreiche konkrete Fragen, etwa im Hinblick auf Anforderungen der Aufsicht.
Die Teilnehmer der Maßnahme, die in dieser Form erstmals von der OBKD durchgeführt worden ist, begrüßten die dort gebotene Möglichkeit zur Information und zum Erfahrungsaustausch sehr und wünschten generell eine Fortsetzung. Die nächste Fortbildung dieser Art soll daher im März 2016 stattfinden und dem Schwerpunktthema „Schulgebet und Schulgottesdienst“ gewidmet sein.
Zugleich wollen sich dann die Lehrer mit dem Lehrbuch „Mit Christus unterwegs“ bekannt machen, das mit dem 1. Band für die Jahrgänge 1 und 2 der Grundschule im nächsten Jahr im Münchener Cornelsen - Verlag erscheinen soll.
ORTHODOXE BISCHOFSKONFERENZ IN DEUTSCHLAND
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