Es lohnt sich, den gesamten Artikel zu lesen, hier ein Zitat zu Deiner Fragestellung, den Teil mit dem direkten Bezug dazu habe ich
Die Anforderungen zur Vorbereitung auf die Heilige Kommunion werden für jeden Gläubigen durch die kirchlichen Vorschriften und Normen bestimmt, die vom geistlichen Vater angewendet werden – unter Berücksichtigung der Regelmäßigkeit des Empfangs der Heiligen Gaben, des geistlichen, moralischen und körperlichen Zustands, der äußeren Lebensbedingungen, zum Beispiel solcher wie des Berufes, der Belastung durch die Fürsorge für seine Nächsten.
Der geistliche Vater eines Menschen ist der Priester, bei dem dieser immer beichtet, der mit den Umständen seines Lebens und mit seinem geistlichen Zustand vertraut ist. Dabei können Gläubige auch bei einem anderen Priester beichten, wenn sie nicht bei ihrem geistlichen Vater beichten können. Wenn ein Gläubiger keinen geistlichen Vater hat, sollte er sich mit den Fragen, die die Kommunion betreffen, an die Priester der Kirche wenden, in der er kommunizieren möchte.
Sowohl dem geistlichen Vater, der sich von den kirchlichen Vorschriften und Normen leiten lässt und im Einklang mit diesen den Christen einweist, wie auch dem zur Kommunion gehenden muss bewusst sein, dass das Ziel der Vorbereitung nicht die äußerliche Verrichtung von formellen Bedingungen ist, vielmehr sind es das Erlangen eines Bußzustands der Seele, die Vergebung von Kränkungen und Verärgerungen und die Versöhnung mit Nächsten, die Vereinigung mit Christus in den Heiligen Mysterien. Das Fasten und das Gebet sind dazu bestimmt, dem sich auf die Kommunion Vorbereitenden zu helfen, diesen inneren Zustand zu erreichen.
Der Worte des Erretters eingedenk, welche diejenigen anklagen, die den Menschen schwere und untragbare Lasten auferlegen (siehe Mt 23, 4), sollten sich die geistlichen Väter bewusst sein, dass sowohl eine ungerechtfertigte Strenge, gleichwohl aber eine übermäßige Nachsicht im Stande sind, die Vereinigung des Menschen mit dem Erretter Christus zu verhindern und ihm geistlichen Schaden zuzufügen.
Die Vorbereitung der Mönche auf die Teilnahme am Mysterium der Eucharistie wird im Einklang mit dem Erlass über Klöster und Mönche sowie mit den inneren Satzungen der Klöster praktiziert.
1. Die Praxis des Vorbereitungsfastens wird von der asketischen Tradition der Kirche geleitet. Das Fasten in Form der Zurückhaltung von Fleisch- und Milchprodukten sowie von Vergnügen, begleitet vom inständigen Gebet und von der Buße, geht traditionsgemäß der Teilnahme an den Heiligen Mysterien voran. Die Länge und das Maß des Fastens vor der Heiligen Kommunion können abhängig vom inneren Zustand des Christen und von den objektiven Bedingungen seines Lebens unterschiedlich sein. Im Einzelfall kann das Fasten bei akuten und chronischen Erkrankungen, die ein besonderes Ernährungsregime erfordern, bei Frauen während der Schwangerschaft und der Stillzeit, verkürzt, gemildert oder aufgehoben werden. Das gilt auch für Christen, die sich kurzzeitig oder ständig in Bedingungen befinden, die eine gemeinsame Ernährung vorsehen (Kasernen, Kranken- und Waisenhäuser, Sonderschulen, Haftanstalten).
Die Praxis, die sich in unserer Zeit entwickelt hat, laut welcher diejenigen, die nur mehrmals im Jahr zur Kommunion gehen, drei Tage lang fasten müssen, entspricht vollständig der Überlieferung der Kirche. Ebenfalls sollte man die Praxis als annehmbar anerkennen, laut welcher diejenigen, die jede Woche bzw. mehrmals im Monat zur Kommunion gehen und dabei die von der Satzung vorgeschriebenen mehrtägigen und eintägigen Fastenzeiten einhalten, an den Heiligen Kelch ohne zusätzliches Fasten herantreten, bzw. einen Tag oder am Vorabend der Kommunion fasten. Die Entscheidung diesbezüglich sollte mit dem Segen des geistlichen Vaters getroffen werden. Die Anforderungen für die Heilige Kommunion, die an die oft kommunizierenden Laien gerichtet sind, gelten auch für die Geistlichen.
Einen besonderen Fall in Bezug auf die Vorbereitung auf die Heilige Kommunion bildet die Lichte Woche – die Woche nach dem Fest der Auferstehung Christi. Die alte kanonische Norm des 7. Jahrhunderts über die obligatorische Teilnahme aller Gläubigen an der Sonntagseucharistie wurde auch auf die Göttlichen Liturgien aller Tage der Lichten Woche ausgeweitet: „Vom heiligen Tag der Auferstehung unseres Gottes Christus bis zum nächsten Sonntag, in der ganzen Woche sollen sich die Gläubigen in der heiligen Kirche ständig in Psalmen und geistlichen Gesängen üben, sich freuend und in Christus frohlockend, den Göttlichen Schriften aufmerksam zuhörend, die Heiligen Mysterien genießend. Denn auf diese Weise werden wir zusammen mit Christus auferstehen und zum Himmel fahren“ (66. Kanon der Trullanischen Synode). Aus diesem Kanon geht deutlich hervor, dass Laien aufgerufen sind, bei den Liturgien der Lichten Woche zu kommunizieren. Unter Berücksichtigung dessen, dass die Satzung in der Lichten Woche kein Fasten vorsieht und dass der Lichten Woche sieben Wochen der Großen Fastenzeit und die Karwoche vorangehen, muss man die in vielen Gemeinden der Russische Orthodoxen Kirche etablierte Praxis als der kanonischen Überlieferung entsprechend ansehen, bei der die Gläubigen, welche die Große Fastenzeit eingehalten haben, in der Lichten Woche zur Heiligen Kommunion ohne zu fasten herantreten, außer der Enthaltung vom Essen nach Mitternacht. Eine entsprechende Praxis kann auf den Zeitraum zwischen Weihnachten und Theophanie ausgeweitet werden. Wer sich in diesen Tagen auf die Kommunion vorbereitet, sollte sich in besonderer Weise vor übermäßigem Konsum von Essen und Trinken hüten.
2. Vom Vorbereitungsfasten muss man das eucharistische Fasten an sich unterschieden – die volle Enthaltung von Essen und Trinken ab Mitternacht bis zur Heiligen Kommunion. Dieses Fasten ist kanonisch unabdingbar (siehe oben, Kanon 41 [50] des Konzils von Karthago). Dabei wird die Anforderung des eucharistischen Fastens nicht an Kleinkinder gestellt, nicht an Sterbende, sowie nicht an Personen, die an akuten und chronischen Krankheiten leiden, welche eine nicht zu unterlassene Aufnahme von Medikamenten und Nahrung erfordern (z. B. bei Diabetis). Außerdem kann diese Anforderung nach Ermessen des geistlichen Vaters in Bezug auf schwangere und stillende Frauen abgemildert werden.
Das kanonische Recht sieht in der Zeit der Vorbereitung auf die Heilige Kommunion die Enthaltung vom Ehebett vor. Die fünfte Regel des Timotheus von Alexandrien spricht von der Enthaltung am Abend vor der Kommunion.
Die Kirche ruft die Christen auf, die der Angewohnheit zu rauchen unterliegen, sich von dieser abzuwenden. Diejenigen, die momentan nicht die Kraft dafür haben, sollen sich des Rauchens ab Mitternacht enthalten, und nach Möglichkeit – ab dem Abend vor der Kommunion.
Da die Liturgie der vorgeweihten Gaben gemäß der Satzung mit dem Abendgottesdienst verbunden ist, ist ihre Zelebration in der Abendzeit eine Norm der Satzung (dennoch wird diese in der Praxis normalerweise morgens zelebriert). Gemäß der Entscheidung der Geweihten Synode der Russischen Orthodoxen Kirche vom 28. November 1968: „beim Vollzug der Göttlichen Liturgie der Vorgeweihten Gaben in den Abendstunden muss die Enthaltung von Essen und Trinken nicht weniger als 6 Stunden sein, obwohl die Enthaltung vor der Kommunion ab Mitternacht des entsprechenden Tages sehr zu loben ist. Diese können diejenigen einhalten, die entsprechende physische Stärke haben“.
Auf eine Norm der Enthaltung von sechs Stunden sollte man sich ebenfalls bei der Vorbereitung auf die Kommunion zur Göttlichen Liturgie orientieren, die in der Nacht zelebriert wird (z.B. an den Festen der Heiligen Auferstehung und der Geburt Christi).
3. Die Vorbereitung auf die Kommunion besteht nicht nur in der Enthaltung vom entsprechenden Essen, sondern auch in der öfteren Teilnahme an kirchlichen Gottesdiensten, sowie im Vollzug einer bestimmten Gebetsregel.
Ein unveränderbarer Teil der Gebetsvorbereitung ist die Ordnung zur Heiligen Kommunion, die aus dem entsprechenden Kanon und Gebeten besteht. Die Gebetsregel beinhaltet normalerweise auch die Kanones an den Erlöser, die Gottesmutter, den Schutzengel und andere Gebete (siehe „Regel für die, die sich auf die Zelebration vorbereiten, sowie für diejenigen, die die Heiligen Göttlichen Mysterien, den Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus empfangen wollen“ im Erweiterten Psalter). In der Lichten Woche besteht die Gebetsregel aus dem Auferstehungskanon, sowie aus dem Kanon und den Gebeten zur Heiligen Kommunion. Die private Gebetsregel muss außerhalb der Gottesdienste vollzogen werden, welche immer ein gemeinsames Gebet vorsehen. Einer besonderen pastoralen Aufmerksamkeit bedürfen Menschen, deren geistlicher Weg in der Kirche erst beginnt und die noch nicht an lange Gebetsregeln gewohnt sind, sowie Kinder und Kranke. Das Erweiterte Psalter sieht die Möglichkeit vor, die Kanones und die Akathiste durch das Jesusgebet und durch Metanien (Verbeugungen) zu ersetzen. Im Geiste dieser Vorschriften kann die erwähnte Regel nach dem Segen des geistlichen Vaters mit anderen Gebeten angepasst werden.
Da die Liturgie der Gipfel des gesamten Gottesdienstkreises ist, ist die Anwesenheit bei den Gottesdiensten, die ihr vorangehen, in erster Linie der Vesper und des Orthros (oder der Vigil) ein wichtiger Teil bei der Vorbereitung auf den Empfang des Leibes und des Blutes Christi.
Der geistliche Vater oder der Priester, der die Beichte abnimmt, muss, soweit ein Mensch am Abendgottesdienst vor der Kommunion gefehlt hat oder die Gebetsregel nicht in vollem Umfang abgehalten hat, diesen zur gründlicheren Vorbereitung zur Kommunion ermutigen, gleichwohl aber die Lebensumstände und mögliche triftige Gründe berücksichtigen.
Um sich auf den Empfang der Heiligen Mysterien Christi beim Gottesdienst vorzubereiten, müssen sich die Kinder der Kirche im Gotteshaus zum Beginn des Gottesdienstes versammeln. Es ist eine Nichtachtung des Mysteriums des Leibes und des Blutes Christi, wenn jemand zur Göttlichen Liturgie zu spät kommt, besonders wenn Gläubige nach der Lesung des Apostels und des Evangeliums kommen. Im Fall einer solchen Verspätung kann der Priester, der die Kommunion austeilt, die Entscheidung treffen, diese Menschen nicht zum Heiligen Kelch zuzulassen. Eine Ausnahme muss für Menschen mit eingeschränkten körperlichen Möglichkeiten gemacht werden, sowie für stillende Mütter, Kleinkinder und die Erwachsenen, die diese begleiten.
Nach der Göttlichen Liturgie muss der Christ die Dankgebete nach der Heiligen Kommunion in der Kirche anhören oder diese lesen. Er sollte mit seinen ganzen Kräften danach streben, dem Herrn im Gebet für die empfangene Gabe dankend, diese in Frieden und Frömmigkeit, in der Liebe zu Gott und dem Nächsten zu bewahren.
Im Hinblick auf die untrennbare Verbindung der Kommunion mit der Göttlichen Liturgie, darf die Geistlichkeit die Praxis nicht zulassen, bei der in einzelnen Kirchen den Gläubigen untersagt wird, an den Festen der Auferstehung, Geburt und Theophanie Christi, sowie an den Samstagen des Totengedenkens und zu Radoniza zur Kommunion zu gehen.