Lieber Vater Peter,
vielen Dank für diese knappen, aber präzisen Antworten auf meine Fragen, auch wenn ich die 2. aus orthodoxer Sicht natürlich etwas enttäuschend finde:
protopeter hat geschrieben:ad 2. gemäß den kanonischen Gegebenheiten würde einem orthodoxen Patriarchat Rom aufgrund seiner mit der Tradition in völligem Einklang befindlichen Ehrenvorrangsstellung das Recht zur Konzilseinberufung zugestanden
Könnte man da nicht auch anders argumentieren, etwa so:
Obwohl der Patriarch von Rom schon immer eine Ehrenvorrangsstellung gegenüber den anderen Bischöfen und Patriarchen innehatte, wurde das Recht, ein Ökumenisches Konzil einzuberufen, ebenfalls schon immer dem Kaiser von Byzanz/Konstaninopel zugesprochen, obwohl der nur bis zur Reichsteilung 395 wirklich Imperator der ganzen Christenheit war, also bei fünf von sieben allgemeinen anerkannten Ökumenischen Konzilen war er nur sozusagen Ehrenkaiser.
In der Tat beiließ man ihm dieses Vorrecht sogar bis zum Fall von Byzanz 1453. So hatte er 863 das sog. IV. Konzil von Konstantinopel einberufen dürfen (obwohl es seit 800 sogar einen »Westkaiser« gab) und auch noch 1439 das Unionskonzil von Florenz und Ferrara (fast 400 Jahre nach dem sog. Schisma von 1054), die aber beide von der Kirche nicht anerkannt wurden (aber nicht wegen der kaiserlichen Einladung).
Der Patriarch von Konstantinopel bekam den Ehrentitel »Ökumenischer Patriarch« auch schon sehr lange vor dem Schisma 1054, weil er der Bischof der Kaiserstadt Byzanz war und es auch trotz fast 500jähriger islamischer Unterdrückung immer noch bleiben konnte.
Fazit: Das Recht, Ökumenische Konzile einzuberufen, behielt der Herrscher von Konstantinopel, unabhängig von seiner tatsächlichen weltlichen Machtstellung. Die Symbolik lag also mehr an der Kaiserstadt (und ersten Hauptstadt des christianisierten Weltreiches) als an einer Staatsform oder einem Herrschergeschlecht. Wenn nun das Recht an einen Bischof übergehen soll, warum nicht an den von Konstantinopel, der als Bischof und
Ökumenischer Patriarch deswegen schon immer eine
besondere Stellung innehatte?
Schöne Grüße nach Salzburg
Walter
PS an Sebastian:
Sebastian hat geschrieben:Hallo Walter!
vorab wollte ich kurz fragen, wie du auf Putin kommst?
(denke es soll scherzhaft gemeint sein, doch hat dieser "Scherz" sicherlich einen ernsten Hintergrund, welcher, denn ich versteh ihn so nicht.)
Ich hätte auch noch
Otto von Habsburg oder Queen Elisabeth II. anfügen können, aber das hätte gewiss keiner mehr verstanden.
Der byzantinische Kaiser Manuell II., der jetzt durch das Papstzitat in aller Munde ist, war der drittletzte byzantinische Kaiser. Es folgten ihm seine Söhne Johannes VIII. (der rief das oben erwähnte Konzil von Florenz und Ferrara ein) und Konstantin XI., der als letzter Kaiser 1593 bei der erfolglosen Verteidigung Byzanz' gegen die Türken verschollen ist.
Der letzte männliche Nachfahre des byz. Kaisergeschlechtes, Andreas Palaiologos, starb 1502, trat aber zuvor seine Thronansprüche auf Byzanz an Ferdinand II. von Spanien ab. Jetzt kann man spekulieren, ob dieser Anspruch somit an die Habsburger überging, oder gar heute bei der englischen Queen liegt, da eine Tochter Ferdinands sich (als 2. Ehefrau) mit dem englischen König Heinrich VIII. vermählte. Seit ihm und bis heute sind ja auch die englischen Könige und Königinnen gleichzeitig weltweites Oberhaupt der anglikanischen Kirche.
Da der Großfürsten Iwan III. von Moskau aber Sofia Palaiologa, eine Nichte des letzten byzantinischen Kaisers Konstantin XI. heiratete und auch den byzantinischen Doppeladler ins Zarenwappen übernahm, wurde, wie Vater Peter erwähnte, auch von Moskau Anspruch auf das Erbe Byzanz' erhoben (Stichwort 3. Rom). Dessen administrativer Nachfolger ist nun als Russischer Präsident eben Putin, daher meine Anspielung.
Natürlich auch an Dich und Alexandra schöne Grüße!