- welche davon man auch als Orthodoxer verehren und
- bei welchen man das besser bleiben lassen sollte.
Cornelia Delkeskamp-Hayes hat geschrieben:1. Was gilt als Reliquie?,
2. wie stark gesichert muß ihre Existenz sein?,
3. von wem soll es eine Reliquie sein?
1. Der Begriff der Reliquie, oder wie man auch verdeutscht hat, des Heiltums, umfaßt ? in erster Linie ? Körper-Reliquien, also zumeist Gebeine. Im weiteren Sinne wird dieser Begriff auch für Gewand-Reste oder sonstige Textilien und Gebrauchsgegenstände verwendet. So werden im Aachener Dom Gewandreliquien von Christus, der Gottesgebärerin und Johannes des Täufers aufbewahrt, die vielleicht darum nicht ganz unglaubwürdig sind, weil sie ein Geschenk des Patriarchen von Jerusalem zur Weihe dieser ersten der Gottesgebärerin geweihten Kirche des Abendlandes im Jahre 799 darstellten. Und so werden Bischofs-Stäbe der Heiligen Magnus, Bonifaz und Severin in Füssen, Fulda und Köln verehrt. Schließlich gibt es in der ganzen Welt, und so auch bei uns, geradezu unglaublich viele Holz-Partikel vom Heiligen Kreuz. Abgesehen von der Staurothek im Dom-Museum in Limburg und dem großen Kreuz in der Kirche von St. Matthias in Trier habe ich diese Partikel, ebenso wie auch die meisten Gewand-Reliquien in meiner Liste nicht berücksichtigt, und mich vielmehr, außer in begründeten Ausnahmefällen, auf primäre Reliquien von Heiligen beschränkt.
2. Zur Frage der Sicherung: In fast allen Fällen bleibt die Frage, ob überhaupt schon ursprünglich die richtigen Gebeine verehrt, oder später feierlich erhoben wurden, und ob bei den allfälligen Umbauten, Anbauten, Wiederaufbauten abgebrannter oder zerstörter Kirchen diese ursprünglich richtigen Reliquien richtig aufbewahrt und nicht etwa vertauscht oder durch andere Gebeine ersetzt wurden, offen. Historische Nachweise sind meist nicht lückenlos führbar. Ich habe mich hier an den Rat von Mönch Paisius von der Skite des Heiligen Spyridon in Geilnau gehalten: Wenn es immerhin möglich ist, daß der Heilige am Ort seiner Verehrung durch Reliquien anwesend ist, dann dürfen wir ihn dort auch verehren: Er weiß ja, daß wir ihn meinen, auch wenn vielleicht mit den Gebeinen etwas nicht stimmt. Nur dort, wo diese Möglichkeit nicht gegeben ist, sollten wir uns zurückhalten.
3. Wer sind nun die Heiligen, deren Reliquien wir verehren? Sicherlich keine perfekten Menschen. Alle Menschen sind Sünder. Manche Heilige haben sogar in ihren theologischen Lehren geirrt. Ein Heiliger ist ein Mensch, der in erkennbarer Weise Gnade vor Gott gefunden hat. Diese Erkennbarkeit wird besonders deutlich an den zu Lebzeiten oder nach dem Tode gewirkten Wundern. Nun ist es mit Wundern so eine Sache. Als Ereignisse, die gegen das wissenschaftlich Erklärbare verstoßen, finden sie sich auch außerhalb der Kirche. Andererseits können Wunder, selbst unter orthodoxen Christen, auch dämonisch sein. In diesem Fall zählen sie gerade nicht als Ausweis besonderer Gnade Gottes.
Für die Entscheidung, wer ein Heiliger ist, und wessen Reliquien darum verehrungswürdig sind, ist der Christ an die Kirche verwiesen. Natürlich bietet auch der Begriff dieser Kirche seine Schwierigkeiten: als Leib Christi ist sie auch die Versammlung der Heiligen, und besonders derer, an denen Gott erkennbar, und durch Wunder, seine Gnade erweist. Die säkulare Logik gerät hier ins Schleudern. Glücklicherweise gilt für uns Gläubige diese Logik nur begrenzt. Ein geistliches Leben in Christus bedeutet, daß wir demütig annehmen, was die Kirche, so wie wir sie vor Ort vorfinden, uns im Sinne der orthodoxen Tradition lehrt.
Diese Rückbesinnung ist wichtig. In einer nicht-orthodoxen, aber doch christlich geprägten Kultur können wir uns nicht auf das verlassen, was durch die Traditionen der hiesigen Volksfrömmigkeit oder durch den hiesigen Klerus sanktioniert erscheint. Wir müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Kirche, auf deren Urteil wir uns verlassen, noch die eine, ungeteilte Kirche ist, oder ob sie schon geistlich geschwächt, durch falsche Lehren irregeleitet, und von der Kommunion mit dem einen Leib Christi getrennt ist. Damit stellt sich das schwierige Problem der Festlegung des Zeitpunktes zu dem, und der Örtlichkeiten an denen, sich die Vatikanische Glaubenstradition so weit von der wahrhaft römischen, katholischen und apostolischen Kirche entfernt hat, daß das Urteil der Institutionen dieser geschwächten Glaubens-Tradition für uns nicht mehr vertrauenswürdig ist.
Wenn wir nun von solchen Abgrenzungen in Zeit und Raum sprechen, so geht es nicht um die Anmaßung eines Urteils über die Heiligkeit der außerhalb unserer einen wahren Kirche als heilig verehrten Personen. Der Heilige Justin Popovic hat den Franziskus von Assisi commemoriert, und der Heilige Johannes von Shanghai und San Franzisco zählte Ansgar von Bremen, den Missionar Skandinaviens, unter die Heiligen. Uns kann es demgegenüber bei der Abgrenzung nur um das gehen, worauf wir als orthodoxe Christen (quasi im Zustand der ?Schafe?) vertrauen können. Wenn also die hier erarbeitete Liste die Mehrzahl der in Deutschland tatsächlich verehrten (oder vernachlässigten) Reliquien nicht enthält, so verstehen Sie dies bitte nicht als ein Urteil über deren mangelnde Heiligkeit. Es liegt darin nur ein Urteil über die Grenzen unserer Gewißheit.
Für die Frage, welche der in Deutschland liegenden Reliquien von der russisch orthodoxen Kirche im Ausland anerkannt werden, dürfen wir uns an die Weisung ihres Bischofs halten. Vladyka Mark hat mir durch den Mönch Michael mitteilen lassen, daß Karls Kaiserkrönung (800) als Grenze gelten soll, zumindest was das Wirken der Heiligen angeht. Dabei möge ich in Zweifelsfällen meinem Urteil folgen. Mein Urteil in dieser Sache orientiert sich an Abt Basilius von der Skite des Heiligen Spyridon in Geilnau, dem ich meine Zweifelsfälle vorgelegt habe.