Meldung eines erwachsenen Konvertiten bei Ämtern?

Neu in der orthodoxen Kirche - Wie lebe ich als orthodoxer Christ? Alle allgemeinen Fragen rund um die Orthodoxie.
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Martina
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Meldung eines erwachsenen Konvertiten bei Ämtern?

Beitrag von Martina »

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob ein Erwachsener Konvertit, der sich orthodox taufen lässt, irgendwo amtlich, wie z.B. im Standesamt eingetragen wird oder ob das in der orthodoxen Kirche in Deutschland nicht erfolgt.
Vielleicht weiß auch jemand, wo man sich dort erkundigen kann. Ich habe nämlich versucht, im Standesamt nachzufragen, und diese haben ein Lockdown. Wenn es also normalerweise bei einem Übertritt gar nicht ans Standesamt gemeldet wird, dann kann ich mir die Wartezeit sparen, bis sie ein Nein schreiben.

Um brauchbare Antworten wäre ich dankbar.

Martina
holzi
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Re: Meldung eines erwachsenen Konvertiten bei Ämtern?

Beitrag von holzi »

Ich meine, dass die Registrierung beim Amt nur für die Kirchensteuer relevant ist. Und soweit ich weiß, machen die orthodoxen Kirchen nicht von ihrem prinzipiellen Recht daran Gebrauch. Von daher ist es wohl so, dass das nur in den jeweiligen Kirchenbüchern vermerkt wird. Wenn du vorher in der römischen-katholischen Kirche oder bei einer EKD-Kirche warst, musst du sinnvollerweise auf dem Amt deinen Austritt erklären. Das sollte der jeweilige Priester der aufnehmenden Kirche aber anfordern.
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll. (Adolph Kolping 1813-1865)
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Igor
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Re: Meldung eines erwachsenen Konvertiten bei Ämtern?

Beitrag von Igor »

XB!
holzi hat geschrieben: 11.05.2021, 10:32 Ich meine, dass die Registrierung beim Amt nur für die Kirchensteuer relevant ist. Und soweit ich weiß, machen die orthodoxen Kirchen nicht von ihrem prinzipiellen Recht daran Gebrauch. Von daher ist es wohl so, dass das nur in den jeweiligen Kirchenbüchern vermerkt wird. Wenn du vorher in der römischen-katholischen Kirche oder bei einer EKD-Kirche warst, musst du sinnvollerweise auf dem Amt deinen Austritt erklären. Das sollte der jeweilige Priester der aufnehmenden Kirche aber anfordern.
Das ist auch mein Kenntnisstand.

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Igor
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Martina
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Re: Meldung eines erwachsenen Konvertiten bei Ämtern?

Beitrag von Martina »

Vielen Dank!
Aber wieso tragen das dann manche Krankenhäuser bei kleinen Kindern in der Geburtsurkunde ein - und noch dazu das Einzige und Falsche, was sie kennen, z.B. Griechisch Orthodox, weil sie nicht kapieren, dass eine rumänische Mutter ja wohl Rumänisch Orthodox ist? Irgendwie macht das doch alles nicht wirklich Sinn... Erwachsene "kriegen nichts" und Kinder werden (falsch) gelabelt und das Ganze hat keinerlei Sinn für den deutschen Amtschimmel? Oder erwarte ich da zu viel ...?
Alois
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Re: Meldung eines erwachsenen Konvertiten bei Ämtern?

Beitrag von Alois »

Warum kann es sein, dass Erwachsene nichts kriegen und Kinder falsch gelabelt werden? Für den (religionsneutralen) Staat ist die Konfession vorwiegend dann von Interesse, wenn es um die Kirchensteuer geht. Deswegen wird die Konfession beim Standesamt bzw. Einwohnermeldeamt vermerkt. In der Regel kann man dort angeben, ob und welcher Konfession man angehört - sofern diese Kirchensteuer erhebt (also z.B. römisch-katholisch, evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert) oder ob man konfessionslos ist bzw. keiner Religion zugehört. Wenn man einer Konfession angehört, die keine Kirchensteuer erhebt, dann kann man "andere" angeben, wenn man möchte, dass man nicht als "konfessionslos" gezählt wird.
Anders ist es bei der Geburtsurkunde. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das den Eltern ausgehändigt wird und z.B. im Familienstammbuch aufbewahrt wird. Hier können - auf Wunsch der Eltern - auch andere Konfessionen eingetragen werden. Für den korrekten Eintrag sind die Eltern selbst verantwortlich. Es kann natürlich sein, dass eine deutsche Standesbeamtin, die sich mit der Orthodoxie nicht auskennt, als erstes an "griechisch-orthodox" denkt, wenn sie "orthodox" hört. Dem kann ja leicht abgeholfen werden, wenn die Eltern als Konfessionsbezeichnung, die "richtige" Nationalität dazu sagen, also "rumänisch-orthodox", "serbisch-orthodox", "russisch-orthodox" usw. (Wobei theologisch gesehen als Konfessionsbezeichnung "orthodox" alleine, ohne Nennung der jeweiligen Nationalität, genügen sollte! :wink: )
Martina
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Registriert: 17.02.2019, 03:54

Re: Meldung eines erwachsenen Konvertiten bei Ämtern?

Beitrag von Martina »

Danke Alois!

LOL - die Amtsperson oder wer es war, war außerstande, die orthodoxe Akademikerin, die perfekt Deutsch sprach, gelten zu lassen. Das kommt häufiger vor als man glaubt und den "Amtspersonen" ist es völlig egal.
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